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Bewerbung in einem höheren Fachsemester ohne Zulassungsbeschränkung

Für einen Bewerbungsantrag in höheren Fachsemester in einem zulassungsfreien Studiengang, benötigen wir einen Nachweis darüber, dass du bereits im gleichen oder einem artverwandten Studienfach studiert hast. Dieser Nachweis kann durch eine Studienbescheinigung oder einen Einstufungsbescheid erbracht werden und wird bei der Onlinebewerbung hochgeladen oder nachgereicht.

  • Hast Du bereits im gleichen Studienfach studiert?

    Wenn Du bereits an einer deutschen Hochschule im gleichen Studienfach mit gleichem Abschluss studiert hast, kannst Du dich mit einer aktuellen Studienbescheinigung für ein höheres Fachsemester einschreiben. Aus der Studienbescheinigung muss hervorgehen, welchen Studiengang und Abschluss du belegt hast.

    Informationen zum Fach- oder Abschlusswechsel im Kombi-BA findest Du hier.

  • Hast du ein anderes Fach studiert und möchtest dir bisherige Leistungen anrechnen lassen?

    Wenn du bisher in einem anderen/artverwandten Studienfach studiert hast und dir Leistungen aus deinem bisherigen Studium auf ein Studium an der Universität Marburg anrechnen lassen möchtest, benötigen wir bei deiner Bewerbung einen Einstufungsbescheid. Dieser wird beim jeweiligen Prüfungsamt des Fachbereichs beantragt. Eine Übersicht über die Prüfungsbüros an den Fachbereichen findest Du hier.

    Da das zuständige Prüfungsbüro für die Einstufung ebenfalls ein wenig Zeit benötigt, solltest Du dich frühzeitig um die Beantragung kümmern. Der Einstufungsbescheid muss bis zum Ablauf der Einschreibefrist des jeweiligen Semesters hochgeladen werden. Informationen zu den Bewerbungsfristen findest Du hier.

  • Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

    Die Bewerbung ab dem 2. Fachsemester erfolgt für Bewerbungen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung direkt über das Bewerbungsportal der Universität Marburg und nicht über uni-assist. Neben dem Anrechnungsbescheid deiner bisherigen Leistungen benötigen wir im Falle einer Zulassung eine Zeugnisanerkennung deines ausländischen Schulabschlusses.

    Zeugnisanerkennung
    Spätestens zur Immatrikulation ist eine Zeugnisanerkennung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung nachzuweisen. Eine beglaubigte Übersetzung deines Zeugnisses ist nicht ausreichend. Folgende Zeugnisanerkennungen werden akzeptiert:
    1. Prüfbericht von uni-assist, der dort im Rahmen einer Bewerbung für das erste Fachsemester ausgestellt wurde.
    2. Anerkennungsbescheid der Hochschulzugangsberechtigung von einer Zeugnisanerkennungsstelle eines Bundeslandes in Deutschland
    (An der Universität Marburg werden keine ausländischen Zeugnisse geprüft, wir akzeptieren jedoch  Anerkennungen aus anderen deutschen Bundesländern. Bitte informiere dich auf den Webseiten der anderen Bundesländer).

    Es ist wichtig, dass du dich frühzeitig um die Dokumente kümmerst. Wenn du keines der oben genannten Dokumente schnell genug beschaffen kannst, sollte zuerst eine Bewerbung für das erste Fachsemester über uni-assist erfolgen. Informationen zur Bewerbung für das erste Fachsemester mit ausländischer HZB findest du hier.

    Sprachnachweise
    Bewerber*innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf Niveau DSH 2 (Zahnmedizin DSH 3) oder einer vergleichbaren Prüfung nachweisen. Informationen dazu welche Zertifikate an der Universität Marburg anerkannt werden, gibt es auf der Webseite "Deutschkenntnisse".
    Bewerberinnen un Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung für das Fach Zahnmedizin, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH-3 nachweisen. Dies kann durch ein TestDaF-Zeugnis mit min. zweimal 4 Punkten und zweimal 5 Punkten in den Prüfungsteilen oder durch eine Feststellungsprüfung am Studienkolleg mit der Note 1,0 und mit bestandenem „Prüfungsteil Deutsch“ mit der Note 1 nachgewiesen werden.

Wenn Du Fragen dazu hast, ob eine Einstufung in deinem Fall notwendig ist, wende dich bitte an das der Universität Marburg.

Weitere Informationen: