Alles gefunden?
Hauptinhalt

Studienfachwechsel bei NC-freien Studiengängen im grundständigen Bereich

Du beantragst einen Studienfachwechsel/Umschreibung wenn du bereits an der Universität Marburg studierst und dich in einen anderen grundständigen Studiengang (gilt für alle Studiengänge, inkl. Kombibachelor / Lehramt / Fachwechsel mehrerer Fächer) umschreiben möchtest. Da du dich bei einem Studienfachwechsel von einem Fach in ein zweites "umschreibst", wird der Prozess auch Umschreibung genannt.

Wie kann ich das Studienfach wechseln?

Auch bei einem Studienfachwechsel musst Du dich formal korrekt und fristgerecht einschreiben. Wenn Du bereits an der Universität Marburg studierst, kannst Du mit deinem Students-Account eine neue Bewerbung für das gewünschte Fach bzw. die neue Fächerkombination (Kombi-BA / Lehramt) anlegen. Im Verlauf der Bewerbung wählst Du die Antragsart "Umschreibung" aus. Solltest du einen Fachwechsel in einem NC-beschränkten Studiengang anstreben, musst du dich fristgerecht für einen Studienplatz bewerben. Für NC-freie Fächer kannst Du dich bis zum Ablauf der Einschreibefrist direkt immatrikulieren.

Für einen Fachwechsel/Umschreibung gelten die üblichen Bewerbungsfristen. Den Fachwechsel / Die Umschreibung beantragst Du über das Marvin Portal

Kann ich mir Leistungen aus meinem bisherigen Studium anrechnen lassen?

Sollte der Studiengang, für den du momentan an der Universität Marburg eingeschrieben bist, fachlich oder inhaltlich mit dem Studiengang, zu dem du wechseln möchtest verwandt sein, so können dir möglicherweise bereits erbrachte Studienleistungen anerkannt werden. Dafür ist das Prüfungsbüro des jeweiligen Fachbereichs zuständig. Eine Übersicht findest Du hier.

Bei Fragen oder Unklarheiten wende dich frühzeitig an die Studienfachberatung des Studiengangs zu dem Du wechseln möchtest. Mit dem Einstufungsbescheid kannst Du dann die Umschreibung in ein höheres Fachsemester beantragen.

Achtung: Ein Studienfachwechsel kann Auswirkungen auf andere Bereiche deines studentischen Lebens haben, bspw. auf die Förderung nach dem BAföG. Wir empfehlen deshalb dringend, die kostenfreien, unverbindlichen und anonymen Beratungsangebote

in Anspruch zu nehmen.

Denk bitte daran, innerhalb der Rückmeldefrist den  Semesterbeitrag unter Angabe deiner Matrikelnummer fristgerecht zu überweisen. Eine Umschreibung verlängert nicht die Rückmeldefrist. Weitere Informationen zur Umschreibung in ein höheres Fachsemester erhältst du auf unserer Webseite "Studienfachwechsel / Studienortwechsel" im Menü "Bewerbung".