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Die Einschreibung für ein Lehramtsstudium
Während eines Einschreibezeitraums empfehlen wir, einen regelmäßigen Blick in das Marvin-Nutzerkonto sowie das E-Mail Postfach (inkl. Spam-Ordner) zu werfen. Im Verlauf der Bearbeitung kann es zu Rückfragen, Anmerkungen oder gezielten Nachforderungen kommen, die immer über das Portal angefordert werden. Persönliche Abwesenheiten oder Verhinderungen führen nicht zu einer Korrektur oder abweichenden Fristen im laufenden Verfahren. Daraus folgende nicht vorgelegte Unterlagen, gehen zu Ihren Lasten. Falls Sie Fristen/Termine verpassen, verfällt die Möglichkeit der Einschreibung - auch bei freien Fächern.
Je nach gewählter Fächerkombination unterscheidet sich das weitere Vorgehen:
a) bei Fächerkombinationen, mit zulassungsfreien Fächer kannst du dich direkt über das Online-Portal einschreiben. Dabei gilt die Frist für zulassungsfreie Studiengänge (Achtung Ausnahmen). Da die Einschreibung in einer Kombination aus zwei Unterrichtsfächern erfolgt, kann im Online-Antrag auf Einschreibung auch nur eine Kombination angegeben werden.
b) Enthält deine gewünschte Fächerkombination min. ein zulassungsbeschränktes Fach, gilt die Bewerbungsfrist für Studiengänge mit NC. Du musst dich somit für einen Studienplatz bewerben. Erst wenn du nach dem Ende der Bewerbungsfrist im Vergabeverfahren eine Zulassung erhalten hast, kannst Du dich online einschreiben.
(Hinweis: Seit dem WiSe 26/27 sind alle Lehramt-Studiengänge NC-frei)
Über das Onlineportal Marvin legst Du in beiden Fällen einen Bewerbungsantrag an. Sobald die von Dir gemacht Angaben durch unsere Sachbearbeitung geprüft wurden bekommst Du die Semesterunterlagen auf dem Postweg. Der Antrag auf Online-Immatrikulation wird von unseres Sachbearbeitung erst geprüft wenn alle Unterlagen hochgeladen sind und dieser abgesendet ist.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Hinweise zum Prüfungsordnungswechsel ab Wintersemester 26/27
Ab dem Wintersemester 26/27 gilt eine neue Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Lehramt an Gynmasien (PO). Bei einem Fachwechsel ab diesem Semester erfolgt die Umschreibung in diese neue PO. Gemäß § 32 Abs. 3 dieser StPO hat der Prüfungsausschuss eine Übergangsregelung für Freiwillige erlassen, die wechseln möchten. Der Wechsel ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen und unwiderruflich. Dazu ist es erforderlich zum Zeitpunkt der Bewerbung Konakt zum ZfL aufzunehmen und die Modalitäten zu klären. Kontaktdaten finden sie hier.
Der geforderte "schriftliche Antrag", wird im Rahmen der Anlage des Bewerbungsantrags über Marvin abgewickelt. Im Verlauf der Antragsanlage wirst du konkret danach gefragt den Wechsel vornehmen zu wollen. Wenn der Antrag von Dir final abgegeben wurde, wird dieser autoamtisch zur Prüfung an das ZfL weitergegeben (digital). Dort erfolgt die individuelle Einzelfallüberprüfung des beantragten Wechsels. Im Anschluss wird der Antrag zur Bearbeitung an das Studierendensekretariat weitergeben (digital) und deine Umschreibung wird vollendet. Ausführliche Informationen zur Antragsabgabe findest du hier. Bitte verfolge den Fortgang des Antrags regelmäßig eigenständig über Marvin.
Bei Fragen wende dich bitte an das Studierendensekretariat: studsek@uni-marburg.de
Ausnahmen
- Die Kombination der Studienfächer Ethik und Philosophie mit dem angestrebten Abschluss "Erste Staatsprüfung" ist ausgeschlossen.
- Die Unterrichtsfächer Deutsch als Fremdsprache und Hebräisch können beide nur als Erweiterungsprüfungsfächer gewählt werden.
- Bewerbungen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich über uni-assist. Bitte beachte, dass die Bewerbungsfristen abweichen können.