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Hochschulzugang über den Mittleren Schulabschluss + Berufsausbildung
In Hessen können Sie mit dem Mittleren Schulabschluss und dem qualifizierten Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung das Studium eines Bachelor-Studiengangs aufnehmen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie ist dieser Hochschulzugang genau geregelt?
Folgende Punkte müssen für den Hochschulzugang erfüllt sein:
- Sie haben einen qualifizierten Abschluss erworben, wenn Sie im Abschlusszeugnis Ihrer Berufsausbildung eine Durchschnitts-, Gesamt- oder Abschlussnote von 2,5 oder besser erreichten. Ist eine solche Note nicht ausgewiesen, ist aus den ausgewiesenen Noten der einzelnen Fächer und Prüfungsteile das arithmetische Mittel zu bilden.
- Sie haben eine abgeschlossene mindestens dreijährige anerkannte Berufsausbildung.
- Die Immatrikulation setzt den Abschluss einer Studienvereinbarung voraus.
- Sie müssen im ersten Semester mindestens 18 Leistungspunkte oder im ersten Studienjahr insgesamt mindestens 30 Leistungspunkte erwerben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist noch zu beachten?
Vor Abschluss der Studienvereinbarung sollen Sie mit der Zentralen Allgemeinen Studienberatung (ZAS) ein Gespräch führen und sich dies auf dem Formular der Studienvereinbarung bestätigen lassen.
Neben der Hochschulzugangsberechtigung können weitere Zulassungsvoraussetzungen für einen Studiengang bestehen. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Studiengangseiten, zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und nutzen Sie das Beratungsangebot der Zentralen Allgemeinen Studienberatung (ZAS), z.B. zu Mathematik-Brückenkursen und weiteren Unterstützungsangeboten für Studierende.
Bei wiederholter Nichteinhaltung der Studienvereinbarung werden Sie exmatrikuliert, wenn nicht zu erwarten ist, dass Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen werden. Bei dieser Entscheidung werden ggf. eine Erwerbstätigkeit, die Betreuung von Angehörigen, eine sich auf das Studium auswirkende Behinderung oder chronische Erkrankung sowie vergleichbare wichtige Gründe berücksichtigt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Noch Fragen?
Für die Antragstellung und Rückfragen kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg: www.uni-marburg.de/de/studium/service/studsek