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Hochschulzugang für berufliche Qualifizierte über die Hochschulzugangsprüfung
Die Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte steht Ihnen unter bestimmten Bedingungen offen und bietet nach Bestehen die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Dieses Verfahren regelt ebenfalls die „ Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen“.
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Zur Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte kann zugelassen werden
1. wer eine nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich abgeschlossen hat;
2. wer eine anschließende mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich ausgeübt hat;
3. wenn ein Studium angestrebt wird, das fachlich nicht mit der absolvierten Ausbildung oder Berufstätigkeit verwandt ist, das durch Ausbildung und Berufstätigkeit erworbene Wissen durch qualifizierte Weiterbildung mit einem Stundenumfang von mindestens 400 Stunden in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich erweitert oder vertieft hat; die staatliche Anerkennung des Trägers der Weiterbildungsmaßnahme ist nicht Voraussetzung.
zu 2.:
- Für Stipendiatinnen und Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes zwei Jahre ausreichend.
- Nicht erforderlich ist, dass die Berufstätigkeit zum Zeitpunkt des Antrags ausgeübt wird.
- Bei erzieherischen oder sozialpflegerischen Berufen kann das selbstständige Führen eines Haushalts mit Verantwortung für die Erziehung mindestens eines Kindes oder für die Pflege mindestens einer pflegebedürftigen Person mit bis zu zwei Jahren angerechnet werden.
zu 3.:
Geeignete Weiterbildungsmaßnahmen sind inbesondere
- Fernlehrgänge und weiterbildende Studien an Hochschulen
- inner- oder überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen
- Kurse der Volkshochschulen und anderer Träger der ErwachsenenbildungInhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie und wo erfolgt die Prüfungsanmeldung?Wie und wo erfolgt die Prüfungsanmeldung?
Wenn Sie als beruflich Qualifizierte/r in Hessen ein Studium aufnehmen wollen, dann müssen Sie sich – unabhängig davon, an welcher Hochschule Sie tatsächlich studieren wollen – immer an diejenige hessische Hochschule wenden, die für Ihren gewünschten Studienbereich zuständig ist.
Die hessischen Hochschulen haben sich die Prüfungsaufgaben nach Studienbereichen aufgeteilt:
- Sie müssen den Antrag zur Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung direkt an der zuständigen prüfenden Hochschule stellen, auch wenn Sie später an einer anderen Hochschule studieren wollen.
- Bei Ihrer Anmeldung zur Prüfung klärt die zuständige Hochschule Ihre Püfungsvoraussetzung.
- Wenn in Ihrem geplanten Studiengang verschiedene Hauptfächer kombiniert werden und diese unterschiedlichen Studienbereichen zuzuordnen sind, müssen Sie in beiden Bereichen eine Prüfung ablegen und sich dafür also ggf. an zwei Hochschulen anmelden. Diese Regelung trifft unter Umständen auf das Studium Lehramt an Gymnasien zu.
- Die zuständige Hochschule entscheidet über Ihren Antrag. Dort holen Sie bitte auch die Informationen zu Prüfungstermin und Prüfungsberatung ein.
- Bei der Prüfung selbst wird Ihre Vorbildung und Eignung für den Studienbereich, zu dem der von Ihnen angestrebte Studiengang gehört, festgestellt.
Liste der zuständigen Hochschule mit weiterführenden LinksInhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie sind die Fristen für die Prüfungsanmeldung und wie hoch die Gebühr?Wie sind die Fristen für die Prüfungsanmeldung und wie hoch die Gebühr?
- Viele hessische Hochschulen haben als Fristende für die Prüfungsanmeldung den 15. Februar jeden Jahres gewählt. Der Studienbeginn könnte dann das folgende Wintersemester sein. An manchen Hochschulen gilt als zusätzlicher Termin pro Jahr der 15. August mit Studienbeginn ggf. im Sommersemester.
- Die Gebühr für die Hochschulzugangsprüfung beträgt 200 Euro (Stand: Dez. 2020).Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche weiteren Bedingungen sind zu beachten?Welche weiteren Bedingungen sind zu beachten?
- Mit dem Bestehen der Prüfung haben Sie noch keinen Studienplatz. Es ist lediglich die Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz in Ihrem Studienbereich. Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt, kann es zu einer Ablehnung kommen. Ausschlaggebend für Ihren Bewerbungserfolg ist – wie bei einer Abiturnote auch – ob Sie im Vergabeverfahren der zulassungsbeschränkten Studienplätze eine ausreichend gute Note über Ihr Prüfungszeugnis nachweisen können bzw. entsprechend viele Wartesemester seit Bestehen der Prüfung gesammelt haben, um über die Wartezeit-Quote einen Studienplatz bekommen zu können.
- Eine nicht bestandene Hochschulzugangsprüfung kann frühestens in der folgenden Prüfungsphase und insgesamt höchstens zweimal wiederholt werden.
- Neben der Hochschulzugangsberechtigung können weitere Zulassungsvoraussetzungen für einen Studiengang bestehen. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Studiengangseiten zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und nutzen Sie das Beratungsangebot der Zentralen Allgemeinen Studienberatung (ZAS).Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie läuft es mit Prüfungen für Studiengänge der Uni Marburg?Wie läuft es mit Prüfungen für Studiengänge der Uni Marburg?
1. Wenn Sie sich für einen Studiengang der Philipps-Universität Marburg interessieren, müssen Sie zunächst herausfinden, zu welchem Studienbereich dieser gehört und welche hessische Hochschule für die erforderliche Prüfung zuständig ist: Liste der Studiengänge der Uni Marburg mit Zuordnung zur prüfenden Hochschule
2. Bitte kontaktieren Sie dann die zuständige Hochschule über die jeweilige Seite, die in der Liste der hessischen Hochschulen verlinkt ist.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Für welche Studiengänge liegt die Prüfungszuständigkeit bei der Uni Marburg selbst?Für welche Studiengänge liegt die Prüfungszuständigkeit bei der Uni Marburg selbst?
Wenn Ihr gewünschter Studiengang – oder Fächer daraus – den folgenden Studienbereichen zuzuordnen sind, müssen Sie sich an der Philipps-Universität Marburg direkt informieren und einen Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung stellen:
- Studienbereich 3: Theologie, Religionswissenschaften, Philosophie
- Studienbereich 10: alle universitären Studiengänge im Bereich Mathematik und Naturwissenschaften einschließlich Geographie und Informatik
- Studienbereich 12: Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Humanbiologie, Pharmazie: Die Philipps-Universität Marburg ist in diesem Studienbereich nur für die Humanbiologie und die Pharmazie zuständig.
Für die Antragstellung und Rückfragen kontaktieren Sie bitte den Leiter des Studierendensekretariats der Philipps-Universität Marburg, Michael Boßhammer: www.uni-marburg.de/de/studium/service/studsekInhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Inhalte haben die Hochschulzugangsprüfungen?Welche Inhalte haben die Hochschulzugangsprüfungen?
Für jede Hochschulzugangsprüfung haben die zuständigen Hochschulen Prüfungsordnungen entwickelt. Bitte erkundigen Sie sich danach und lassen sich diese zusenden. Sie sind für Ihre Prüfungsvorbereitung wichtig. Außerdem empfiehlt es sich, die zuständige Studienfachberatung an der prüfenden Hochschule zu kontaktieren und sich für Ihre Prüfungsvorbereitung beraten zu lassen.
- Prüfungsordnung für die Hochschulzugangsprüfungen, die an der Philipps-Universität Marburg abzulegen sind
- Links zu den Studienfachberatungen für Studiengänge, für die die Hochschulzugangsprüfungen an der Philipps-Universität Marburg abgelegt werden