Wissenswertes zu Studienbeginn
Aller Anfang ist schwer: Universität ist ein komplexe Institution, ein soziales und organisatorisches Geflecht von z.B. Instituten, Fachbereichen, Gremien und Prüfungsämtern. Vor allem für Studienanfänger ist dies schwer zu überschauen. Deshalb sollen in diesem Bereich die wichtigsten Informationen für einen guten Start ins Studium bereitgestellt werden. Auch für höhere Semester könnte sich von Zeit zu Zeit ein Blick hierhin wieder lohnen ...Voll- und Teilzeitstudium
Das Studium dauert in der Regel drei Jahre. Nur wer es nicht Voll- sondern lediglich Teilzeit betreibt, sollte sich auf eine Dauer von sechs Jahren einstellen, diese aber auch nicht überschreiten. Ein Teilzeitstudium muss gesondert beantragt werden. Informieren Sie sich hierzu bitte beim Studierendensekretariat.
Semestergebühren
Im laufenden Semester fallen die so genannten Semesterbeiträgen (keine Studiengebühren!) an, die auch das Semesterticket beinhalten.
Das heißt: Die Zahlung der Semestergebühr bestätigt und erwirkt Ihre Immatrikulation (Einschreibung an der Universität). Zum Beleg erhalten Sie unter anderem einen Studienausweis, der zugleich als Ticket für kostenlose (reale!) Bus- und Bahnreisen in Hessen genutzt werden kann.
Rückmeldungen
Fällig werden diese Semestergebühren nicht einmalig sondern in Raten, jeweils vor Beginn eines neuen Semesters. Das heißt allerdings auch, dass Ihr ‚Ticket’ nur ein Semester lang gültig ist und durch rechtzeitige Überweisung der nächsten Rate erneuert werden muss! Zu zahlen sind diese Folgeraten jeweils innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, genannt Rückmeldefrist. Wichtig: Wer die Semesterbeiträge nicht rechtzeitig zahlt (also auch die Nachfrist verstreichen lässt) wird automatisch vom Studium ausgeschlossen (exmatrikuliert)!
Finanzielle Unterstützung: BAföG-Leistungen
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll sicherstellen,
dass „Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung
entsprechende Ausbildung absolvieren können – auch unabhängig davon, ob
die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder
nicht.“ Faktisch bedeutet dies, dass Sie (bei Bedarf) finanzielle
Unterstützung durch staatliche Beihilfen beantragen können.
Die Höchstförderungsdauer durch BAföG-Leistungen beträgt sechs
Semester. Sie können also das gesamte Studium lang finanziell gefördert
werden. Nähere Auskünfte über Förderungsangelegenheiten, insbesondere
Fördervoraussetzungen für BAföG-Leistungen, erteilt das Amt
für Ausbildungsförderung des Studentenwerks. Sie finden es im
Ostflügel des Studentenwerks Marburg.

