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Grundzüge der Selbstverwaltung

In den 1970er Jahren wurde die Ordinarienuniversität ("one man - one vote") von der so genannten Gruppenuniversität abgelöst. Das bedeutet, dass ein großer Teil der an den meisten deutschen Universitäten getroffenen Entscheidungen in Gremien der Selbstverwaltung, unter Beteiligung der Universität angehörenden Statusgruppen (Professoren/-innen, Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen, technisch administrative Mitarbeiter/-innen, Studierende) getroffen werden. Die Grundlage für die Gremienarbeit an der Philipps-Universität bilden das Hessische Hochschulgesetz (HHG) die Grundordnung der Philipps-Universität sowie die Geschäftsordnung für die Gremien der Philipps-Universität.
Der Fachbereich bildet die organisatorische Grundeinheit der Hochschule (§ 43 HHG). Die Aufgaben sind in der Fachbereichsordnung festgelegt. Der Fachbereich wird vom Dekanat, dem der Dekan bzw. die Dekanin, der Prodekan bzw. die Prodekanin und der Studiendekan bzw. die Studiendekanin angehören und dem Fachbereichsrat, geleitet. Die Studierenden sind in Fachschaften und diese wiederum im Fachschaftsrat organisiert. Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs und fungiert als Beratungs- und Entscheidungsgremium (§ 44 HHG). Er erlässt z.B. die Studien- und Prüfungsordnungen, macht Vorschläge für die Entwicklungsplanung oder Einrichtung bzw. Aufhebung von Studiengängen etc. Die Dekanate übernehmen die Vorbereitung und Umsetzung der im Fachbereich getroffenen Beschlüsse (§ 45 HHG).

Der Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Philosophie verfügt über vier Ausschüsse und zwei Kommissionen:

  • den Forschungs- und Promotionsausschuss (Promotionen, Habilitationen, Forschungsangelegenheiten, Nachwuchsförderung)
  • den Haushalts- und Strukturausschuss (Haushalts- und Finanzplanung)
  • den Prüfungsausschuss (Prüfungsangelegenheiten)
  • den Studienausschuss (Studienangelegenheiten)

    sowie die QSL-Fachbereichskommission und die Gleichstellungskommission