Werkstätten
Für die Arbeit während der Seminare und der offenen
Werkstattzeiten stehen folgende Werkstätten zur Verfügung
Zeichensaal R 02 014
Malsaal R 02 016
Tiefdruckwerkstatt R 01 016
Lithografiewerkstatt R 01 013
Hochdruckwerkstatt R 01 014
Siebdruckwerkstatt R 01 021
PC-Saal R 00 017
Nutzungsberechtigte
Zur Nutzung der
Werkstätten während der sog. offenen Werkstattzeiten sind alle
Studierende zur Vor- und Nachbereitung der Seminare am Institut für
Bildende Kunst berechtigt. Darüber hinaus zur eigenständigen,
seminarunabhängigen Arbeit diejenigen, welche bereits einen
Seminarschein in der jeweiligen Werkstatt mit Erfolg erworben
haben.
Die Nutzung der Werkstätten setzt die Kenntnis der Werkstattordnung
voraus. Sie liegt in jeder Werkstatt sichtbar aus.
Gebühren für die Nutzung der Werkstätten und Ateliers
Es wird eine Pauschalgebühr pro Semester
erhoben:
- 40,- € für alle Exportmodulstudierenden, die Veranstaltungen oberhalb des ersten Basismoduls besuchen
- 60,- € für alle Masterstudierenden
Sie ist bis spätestens zur dritten Semesterwoche (Eingang auf Konto) an folgendes Konto zu überweisen. Bitte unbedingt Verwendungszweck angeben, da Ihre Überweisung sonst nicht zugeordnet werden kann.
Philipps-Universität Marburg
Sparkasse Marburg-Biedenkopf
BLZ 533 500 00
Konto-Nr. 108
Verwendungszweck: Werkstattgebühr WiSe 2012/13 für 10940070
Näheres ist in der Gebührenordnung geregelt, siehe hier (klickbar im Intranet).
Anmeldung zur Arbeit in den druckgrafischen Werkstätten
Der Beginn der Arbeit ist bei der Werkstattleitung anzumelden.
Um Staus an den Pressen zu vermeiden, bitten wir darum, sich zum
Drucken möglichst frühzeitig bei der Werkstattleitung Drucktermine
geben zu lassen.
Sicherheit
Bei allen Arbeiten am Institut ist die Betriebsordnung und Allgemeine
Betriebsanweisung zu beachten: siehe hier.
Öffnungszeiten
Siehe "Termine und
Öffnungszeiten".

