Betriebsordnung und Allgemeine Betriebsanweisung
Bei allen Arbeiten am Institut sind die Betriebsordnung
und Allgemeine
Betriebsanweisung zu beachten (nur im Intranet abrufbar). Es ist zu
Beginn jeden Semesters zu unterschreiben, dass die Ordnungen verstanden
und akzeptiert werden. In der Regel geschieht dies im Rahmen der
Sicherheitseinweisungen in den gewählten Seminaren.Zum sicheren Arbeiten in den Ateliers und Werkstätten und den Umgang mit Gefahrstoffen im künstlerischen Bereich (Pigmente, Lösemittel, etc.) finden Sie hier die Präsentation von Dr. Annette Biederbick (Referentin für Umweltschutz & Arbeitssicherheit an der Philipps-Universität Marburg) vom Januar 2012: Sicheres Arbeiten in Malerei und Kunstwerkstatt.pdf

