Diplomstudiengänge
Pädagogik/Erziehungswissenschaften Ästhetische Praxis im Grundstudium (6 SWS, 12 LP) oder Nebenfach im Hauptstudium (mind. 18 SWS, 18 LP)
Psychologie Wahlpflichtfach im Grundstudium (6 SWS, 8 LP)
Magisterstudiengänge
Magisternebenfach Grafik und Malerei
Zweitstudium
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben sind Zweitstudienbewerberinnen oder Zweitstudienbewerber.
Gasthörerinnen und Gasthörer
Gasthörerscheine werden bis zum 30.04. für ein Sommersemester und bis zum 31.10. für ein Wintersemester ausgegeben.
Die Zulassung erfolgt durch Erteilung eines Gasthörerscheins. Sie gilt jeweils für ein Semester. Gasthörerinnen oder Gasthörer sind berechtigt, die im Gasthörerschein aufgeführten Lehrveranstaltungen oder Studienangebote wahrzunehmen. Sie sind nicht berechtigt, an Modul- oder sonstigen in Prüfungsordnungen vorgeschriebenen studienbegleitenden Prüfungen teilzunehmen oder diese abzulegen.
Die Gasthörergebühr beträgt 100 Euro. Den Antrag finden Sie unter Online-Formulare.Zulassungsbedingungen
Alle Studierenden, die mehr oder andere Veranstaltungen als die Proseminare des Basismoduls 1 oder des Moduls Künstlerische Grundlehre besuchen möchten, müssen ein zweistufiges Feststellungsverfahren zur besonderen künstlerischen Befähigung absolvieren.Die Studienplätze sind für Studierende von Magister- und Diplomstudiengängen und Gasthörer kontingentiert.

