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Aktueller Stand des Zulassungs- und Auswahlverfahrens

 

 

Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2013 hat am 01.12.2012 begonnen. Bewerbungsende für zulassungsbeschränkte Studiengänge und Bachelorstudiengänge war der 15.01.2013.

Über den Stand der Zulassungsverfahren wird auf dieser Seite berichtet. Die Übersicht zu vergangenen Semestern finden Sie hier.

Um die Bewerbungen, Zulassungen und Einschreibungen in Ihrem eigenen Interesse zügig bearbeiten zu können, bitten wir Sie dringend, in dieser Zeit von Nachfragen nach dem Stand Ihrer Bewerbung (telefonisch oder per Mail) abzusehen. Schauen Sie lieber öfter auf diese Seite.

Bitte auch keine mündliche oder schriftliche Mitteilung an uns, wenn Sie nach der Zulassung den Studienplatz nicht annehmen möchten.

 

 

Zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne Lehramt)

Folgende zulassungsbeschränkte Studiengänge werden zum Sommersemester 2013 angeboten:

Betriebswirtschaft (Bachelor)  Volkswirtschaft (Bachelor)  Rechtswissenschaft (Staatsexamen)

 

Studiengang "Betriebswirtschaftslehre" (Bachelor)

Hauptverfahren vom 24.01.2013. Einschreibefrist bis 18.02.2013. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze beträgt 70.

Auswahl nach Durchschnittsnote: Alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich für diesen Studiengang beworben haben, konnten mit einer Durchschnittsnote von 2,8 oder besser angenommen werden. Von Bewerberinnen und Bewerbern für denselben Studiengang mit der Durchschnittsnote 2,9 konnten alle angenommen werden, die 2 oder mehr Semester Wartezeit hatten. Von den Bewerberinnen oder Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,9 und 1 Wartesemestern konnten nicht mehr alle ausgewählt werden; nachrangige Kriterien: abgeleisteter Dienst und zuletzt eine Losnummer.

Auswahl nach Wartezeit: Es konnten all jene Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang angenommen werden, die sich mit 6 oder mehr Semester Wartezeit beworben haben. Von Bewerberinnen und Bewerbern mit 5 Semestern Wartezeit konnten all diejenigen angenommen werden, deren Durchschnittsnote 2,8 oder besser war.

Bewerberinnen oder Bewerber, die im Hauptverfahren nicht zum Zuge gekommen sind, haben immer noch die Chance, im ersten oder weiteren Nachrückverfahren eine Zulassung zu erhalten. Das 1. Nachrückverfahren in Betriebswirtschaftslehre wird, sofern ein solches stattfindet, am 19.02.2013 beginnen.

 

Ein Nachrückverfahren ist zunächst nicht vorgesehen, da im Vorverfahren alle Plätze besetzt werden konnten.

 

Beachten Sie bitte auch die weitergehenden Links zum Verfahren und den Bescheiden:

Zurück zum Gesamtverfahren

 

 

 

Studiengang "Volkswirtschaftslehre" (Bachelor)

Hauptverfahren vom 24.01.2013. Einschreibefrist bis 18.02.2013. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze beträgt 35

Auswahl nach Durchschnittsnote: Alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich für diesen Studiengang beworben haben, konnten mit einer Durchschnittsnote von 3,1 oder besser angenommen werden. Von Bewerberinnen und Bewerbern für denselben Studiengang mit der Durchschnittsnote 3,2 konnten alle angenommen werden, die 1 oder mehr Semester Wartezeit hatten. Von den Bewerberinnen oder Bewerbern mit der Durchschnittsnote 3,2 und 0 Wartesemestern konnten nicht mehr alle ausgewählt werden; nachrangige Kriterien: abgeleisteter Dienst und zuletzt eine Losnummer.

Auswahl nach Wartezeit: Es konnten all jene Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang angenommen werden, die sich mit 4 oder mehr Semester Wartezeit beworben haben. Von Bewerberinnen und Bewerbern mit 3 Semestern Wartezeit konnten all diejenigen angenommen werden, deren Durchschnittsnote 3,2 oder besser war.

Bewerberinnen oder Bewerber, die im Hauptverfahren nicht zum Zuge gekommen sind, haben immer noch die Chance, im ersten oder weiteren Nachrückverfahren eine Zulassung zu erhalten. Das 1. Nachrückverfahren in Volkswirtschaftslehre wird, sofern ein solches stattfindet, am 19.02.2013 beginnen.

 

Ein Nachrückverfahren ist zunächst nicht vorgesehen, da im Vorverfahren alle Plätze besetzt werden konnten.

 

Beachten Sie bitte auch die weitergehenden Links zum Verfahren und den Bescheiden:

Zurück zum Gesamtverfahren

 

 

 

Studiengang "Rechtswissenschaft" (Staatsexamen)

Hauptverfahren vom 22.01.2013. Einschreibefrist bis 25.02.2013. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze beträgt 150.

Alle Bewerber wurden zugelassen.

 

Achtung: Zum Sommersemester 2013 können sie sich noch für Rechtswissenschaft bis zum 28.03.2013 bewerben.


Beachten Sie bitte auch die weitergehenden Links zum Verfahren und den Bescheiden:

Zurück zum Gesamtverfahren

 

 

 

Freie Studiengänge

Die ersten Zulassungen in den freien Fächern erfolgten am 23.01.2013 für die bis dahin bearbeiteten Bewerbungen. Für Zulassungen in vielen Studiengängen senden die Fachbereiche zeitgleich ein "Willkommensschreiben". Es kann also sein, dass Sie mehrere Briefe erhalten.


In den Bachelorstudiengängen, die zum Sommersemester 2013 aufnehmbar sind, können Sie sich noch bis zu 28.03.2013 bewerben. Dies gilt auch für die zum Sommersemester möglichen Lehramtsfächer sowie die Studiengang Rechtswissenschaften und ev. Theologie (kirchl. Prüfung und Diplom):

Weitere Infos dazu finden Sie hier: http://www.uni-marburg.de/studium/aktuelles/news/fristverlaengerung-sose-2013

Zurück zum Gesamtverfahren

 

 

Zum Lehramtsstudiengang

In jedem Unterrichtsfach, in das zum jeweiligen Semester eine Erstsemesterzulassung erfolgen kann, wird ein Zulassungsverfahren durchgeführt, um die in den einzelnen Quoten Zuzulassenden zu ermitteln (Zweitstudierende, Härtefälle, bevorzugt Zuzulassende, Wartezeit und Leistung/Note).

Zum Verfahren:

Nur wer in  b e i d e n  Unterrichtsfächern  e i n e s  Antrags zugelassen werden kann, erhält für diesen Antrag eine Zulassung für den Lehramtsstudiengang.

Bewerberinnen oder Bewerber, die im Hauptverfahren nicht zum Zuge kommen, haben noch die Chance, in Nachrückverfahren eine Zulassung zu erhalten. Hinweis für alle Zugelassenen: Die Einschreibung erfolgt schriftlich. Sie müssen also nicht persönlich in das Studierendensekretariat kommen.

Im Sommersemester werden folgende Lehramtsfächer angeboten:

 Geschichte, Griechisch, Hebräisch, Informatik, Latein, Mathematik, Physik, evangelische und katholische Religion.

 Hauptverfahren vom 25.01.2013. Einschreibefrist bis 27.02.2013. 

 Alle Bewerber wurden zugelassen.

 

Achtung: Zum Sommersemester 2013 können sie sich noch für die möglichen Lehramtsfächer bis zum 28.03.2013 bewerben.

 

Beachten Sie bitte auch die weitergehenden Links zum Verfahren und den Bescheiden:

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Wir informieren hier auch über das Zulassungsverfahren der Ausländer (ohne EU).

Die Zulassungsbescheide wurden am 13. Februar 2013 erstellt und versandt.



Studiengang "Betriebswirtschaft" (Bachelor)

Zulassungsverfahren vom 13.02.2013. Einschreibefrist bis 14.03.2013.

Auswahl nach Durchschnittsnote: Alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich für diesen Studiengang beworben haben, konnten mit einer Durchschnittsnote von 2,6 oder besser angenommen werden.

 

Studiengang "Volkswirtschaft" (Bachelor)

Zulassungsverfahren vom 13.02.2013. Einschreibefrist bis 14.03.2013.

Auswahl nach Durchschnittsnote: Alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich für diesen Studiengang beworben haben, konnten mit einer Durchschnittsnote von 3,2 oder besser angenommen werden.

 


Studiengang "Pharmazie" (Staatsexamen)

Zulassungsverfahren vom 13.02.2013. Einschreibefrist bis 14.03.2013.

Auswahl nach Durchschnittsnote: Alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich für diesen Studiengang beworben haben, konnten mit einer Durchschnittsnote von 2,1 oder besser angenommen werden.

 

Studiengang "Zahnmedizin" (Staatsexamen)

Zulassungsverfahren vom 13.02.2013. Einschreibefrist bis 28.02.2013.

Auswahl nach Durchschnittsnote: Alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich für diesen Studiengang beworben haben, konnten mit einer Durchschnittsnote von 1,4 oder besser angenommen werden.

 


Studiengang "Rechtswissenschaften" (Staatsexamen)

Zulassungsverfahren vom 13.02.2013. Einschreibefrist bis 14.03.2013.  Alle Bewerber wurden zugelassen.

 

 

Auch in den freien Fächern wurden am 13.02.2013 die Zulassungen erstellt und versandt.

 

 

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Die Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich bei den Zulassungen ist der individuelle Zulassungsbescheid.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuletzt aktualisiert: 11.03.2013 · Michael Boßhammer

 
 
 
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