Aktueller Stand des Zulassungs- und Auswahlverfahrens
-
Zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne Lehramt)
-
Freie Studiengänge
-
Zulassungsbeschränkte Lehramtsstudiengänge
-
Zulassungsverfahren Ausländer (ohne EU)
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2012/13 beginnt am 01.06.2012. Bewerbungsende für zulassungsbeschränkte Studiengänge und Bachelorstudiengänge ist der 15.07.2012.
Über den Stand der Zulassungsverfahren wird auf dieser Seite fortlaufend berichtet. Die Übersicht zu vergangenen Semestern finden Sie hier.
Um die Bewerbungen, Zulassungen und Einschreibungen in Ihrem eigenen Interesse zügig bearbeiten zu können, bitten wir Sie dringend, in dieser Zeit von Nachfragen nach dem Stand Ihrer Bewerbung (telefonisch oder per Mail) abzusehen. Schauen Sie lieber öfter auf diese Seite.
Bitte auch keine mündliche oder schriftliche Mitteilung an uns, wenn Sie nach Zulassung den Studienplatz nicht annehmen möchten.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne Lehramt)
Die Zulassungen im Hauptverfahren werden ab Anfang August 2012 durchgeführt. Die Grenzwerte des Verfahrens wie auch möglicher Nachrückverfahren werden wir hier umgehend veröffentlichen.
Die Zulassungsbescheide werden einige Tage nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens in Ihren Briefkästen sein.
Beachten Sie bitte auch die weitergehenden Links zum Verfahren und den Bescheiden:
- Trotz Ablehnungsbescheid Chance auf einen Studienplatz – mehr lesen zum Thema „Nachrückverfahren“
- Was bedeutet „Auswahl nach Durchschnittsnote“ und „Auswahl nach Wartezeit“?
- Häufig gestellte Fragen zu Zulassungsbescheiden
- Häufig gestellte Fragen zu Ablehnungsbescheiden
Freie
Studiengänge
Die ersten Zulassungen weden ab Ende Juli 2012 versandt. Die Einschreibefrist wir im letzten Drittel des Monats August enden. In vielen Studiengängen versenden die Fachbereiche zeitgleich mit der Zulassung ein "Willkommensschreiben". Es kann also sein, dass Sie mehrere Briefe erhalten.
In einigen Bachelorstudiengängen sind noch nach dem 15.07. Bewerbungen möglich, obwohl das Bewerbungsende der 15.07.2012 ist. Diese Anträge werden Ende August bearbeitet, sofern in den jeweiligen Studiengängen die Kapazitäten noch nicht erschöpft sind. Für einige Bachelor-Studiengänge werden Sie sich auch noch im September bewerben können; eine Liste finden Sie dann hier. Dies wird auch für ev. Theologie (Diplom und Kirchliche Prüfung) gelten.
Zum Lehramtsstudiengang
In jedem Unterrichtsfach, in das zum jeweiligen Semester eine Erstsemesterzulassung erfolgen kann, wird ein Zulassungsverfahren durchgeführt, um die in den einzelnen Quoten Zuzulassenden zu ermitteln (Zweitstudierende, Härtefälle, bevorzugt Zuzulassende, Wartezeit und Leistung/Note).
Zum Verfahren:
Nur wer in b e i d e n Unterrichtsfächern e i n e s Antrags zugelassen werden kann, erhält für diesen Antrag eine Zulassung für den Lehramtsstudiengang.
Bewerberinnen oder Bewerber, die im Hauptverfahren nicht zum Zuge kommen, haben noch die Chance, in Nachrückverfahren eine Zulassung zu erhalten. Hinweis für alle Zugelassenen: Die Einschreibung erfolgt schriftlich. Sie müssen also nicht persönlich in das Studierendensekretariat kommen.
Im Wintersemester werden alle Lehramtsfächer für
Erstsemester angeboten:
Die Hauptverfahren werden Anfang August 2012
durchgeführt.
Die Zulassungsbescheide werden einige Tage nach Abschluss des jeweiligen Verfahren in Ihren Briefkästen sein.
Beachten Sie bitte auch die weitergehenden Links zum Verfahren und den Bescheiden:
- Was bedeutet „Auswahl nach Durchschnittsnote“ und „Auswahl nach Wartezeit“?
- Häufig gestellte Fragen zu Zulassungsbescheiden
Wir informieren hier auch über das Zulassungsverfahren der Ausländer (ohne EU).
Die Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich bei den Zulassungen ist der individuelle Zulassungsbescheid.

