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Zulassungsverfahren bei Bewerbungen aus dem Ausland

Die meisten haben sich über uni-assist beworben. Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch uni-assist nimmt in der Regel vier bis sechs Wochen in Anspruch. Anschließend wird das Ergebnis wird an die Universität Marburg weitergeleitet.

Je nachdem, welche Voraussetzungen das Zeugnis erfüllt, erhalten die Bewerber*innen eine Zulassung: Entweder, sie können direkt ins Studium starten oder sie müssen zunächst ihre Deutschkenntnisse nachholen.

Das Vergabeverfahren

  • Zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)

    Für die internationalen Studienbewerber*innen wird eine Quote von 10% für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge und 5% für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge vorbehalten. Es wird eine Rangliste gebildet, nach der diese Plätze verteilt werden. Sie orientiert sich ausschließlich an der Note der internationalen Bewerber*innen.

    Die die Auswahlgrenzen der vergangenen Verfahren für internationale Studienbewerber*innen finden sich auf der Webseite "Auswahlgrenzen in hochschulintern zulassungsbeschränkten Studiengängen"

    Bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang ist bis zur Bewerbungsfrist ein anerkanntes Deutschzertifikat auf dem Niveau DSH-2 (Ausnahme: Für Zahnmedizin DSH-3) einzureichen.
    Liegt kein anerkanntes Deutschzertifikat bis zur Bewerbungsfrist vor, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

    Für ein Wintersemester werden Zulassungen ab Ende August und Ablehnungen ab Ende September im Portal Marvin zur Verfügung gestellt.

    Für ein Sommersemester werden Zulassungen ab Ende Januar und Ablehnungen ab Ende März im Portal Marvin zur Verfügung gestellt.

  • Gleichgestellte Studienbewerber*innen

    Wer den deutschen Bewerber*innen gleichgestellt ist, muss sich über Hochschulstart.de informieren und bewerben. Die Studienplätze für die gleichgestellten Studienbewerber*innen werden über die allgemeine Rangliste des Studierendensekretariats vergeben, sodass sie mit den deutschen Bewerber*innen konkurrieren. 

    Bitte kontrolliere deine E-Mails regelmäßig und lese sie sorgfältig, damit du keine wichtigen Informationen verpasst und weiter am Verfahren teilnimmst!

  • Zulassungsfreie Fächer (ohne NC)

    Alle Bewerber*innen, die die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Zulassungsbescheid. 

    Für ein Wintersemester werden Zulassungen ab Ende August und Ablehnungen ab Ende September im Portal Marvin zur Verfügung gestellt.

    Für ein Sommersemester werden Zulassungen ab Ende Januar und Ablehnungen ab Ende März im Portal Marvin zur Verfügung gestellt.

  • Fehlende Deutschkenntnisse bei der Bewerbung

    Wenn deine Deutschkenntnisse noch nicht für das Fachstudium ausreichen, bekommst du eine bedingte Zulassung (Ausnahme: Dies gilt nicht für NC-Studiengänge). Damit kannst du dich vor dem Studium für zwei Semester in die Sprachvorbereitung (DSH-Vorbereitung) an der Philipps-Universität Marburg immatrikulieren.
    Das ist keine Pflicht – es bringt jedoch viele Vorteile (z.B. Semesterticket, Wohnheimplatz).

    Sprachkurse kannst du bei externen Anbietern oder im Studienkolleg Mittelhessen besuchen. Beachte bitte, dass die Anbieter der Sprachkurse am Ende der Prüfungen anerkannte Sprachzertifikate ausstellen.
    Du musst dich selbstständig für die Sprachkurse anmelden und die Kosten dafür bezahlen.

Verfahrensstand und Wartezeiten

Genaue Informationen zu Verfahrensstand und Wartezeiten bei Bewerbungen aus dem Ausland finden sich im Bereich "Bewerbung".

Weitere Informationen