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Zulassungsverfahren bei Bewerbungen aus dem Ausland (Undergraduate)

Nach der Bewerbung über das Portal uni-assist, nimmt die Prüfung der Bewerbungsunterlagen in der Regel vier bis sechs Wochen in Anspruch. Anschließend wird das Ergebnis wird an die Universität Marburg weitergeleitet.

  • Vergabeverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC)

    Für die internationalen Studienbewerber*innen wird eine Quote von 10% für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (Humanbiologie und Psychologie) und 5% für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin) vorbehalten. Es wird eine Rangliste gebildet, nach der diese Plätze verteilt werden. Sie orientiert sich ausschließlich an der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung der internationalen Bewerber*innen.

    Die die Auswahlgrenzen der vergangenen Verfahren für internationale Studienbewerber*innen finden sich auf der Webseite "Auswahlgrenzen in hochschulintern zulassungsbeschränkten Studiengängen"

    Für ein Wintersemester werden Zulassungen ab Ende August und Ablehnungen ab Ende September im Portal Marvin zur Verfügung gestellt.

    Für ein Sommersemester werden Zulassungen ab Ende Februar und Ablehnungen ab Ende März im Portal Marvin zur Verfügung gestellt.

  • Zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC)

    Alle Bewerber*innen, die die formalen Zulassungsbedingungen erfüllen, erhalten einen Zulassungsbescheid.

    Für ein Wintersemester werden Zulassungen ab Ende August und Ablehnungen ab Ende September im Portal Marvin zur Verfügung gestellt.

    Für ein Sommersemester werden Zulassungen ab Ende Januar und Ablehnungen ab Ende März im Portal Marvin zur Verfügung gestellt.

  • Bedingte Zulassungen für zulassungsfreie Studiengänge

    Wenn du alle Zulassungsbedingungen, mit Ausnahme der Deutschkenntnisse erfüllst, erhälst du eine bedingte Zulassung. Dadurch erhälst du die Möglichkeit dich vor dem Fachstudium als Sprachstudent*in zu immatrikulieren.

    Für ein Wintersemester werden Zulassungen ab Ende August und Ablehnungen ab Ende September im Portal Marvin zur Verfügung gestellt.

    Für ein Sommersemester werden Zulassungen ab Ende Januar und Ablehnungen ab Ende März im Portal Marvin zur Verfügung gestellt.

  • Gleichgestellte Studienbewerber*innen

    Wer den deutschen Bewerber*innen gleichgestellt ist, muss sich über Hochschulstart.de informieren und bewerben. Die Studienplätze für die gleichgestellten Studienbewerber*innen werden über die allgemeine Rangliste des Studierendensekretariats vergeben, sodass sie mit den deutschen Bewerber*innen konkurrieren.  

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