Anglophone Studies B.A.
Kurzbeschreibung
Der Studiengang B.A. Anglophone Studies ist ein in englischer Sprache durchgeführter berufsqualifizierender und zur weiteren wissenschaftlichen Arbeit befähigender Abschluss. Alternativ zur Aufnahme eines Master of Arts-Studiengangs, steht Absolventinnen und Absolventen das Eintreten in Berufsfelder offen, in denen neben Sprach- und Kulturkenntnissen anglophoner Gesellschaften bei entsprechender Schwerpunktsetzung auch fachrelevante technologische Kompetenzen sowie vernetztes Denken und kommunikative Fähigkeiten erforderlich sind.
Das Studium gliedert sich in eine Grundstufe, in welcher die Arbeitstechniken und Grundlagenwissen der Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft vermittelt werden, und einer Aufbaustufe, in welcher Studierende aus den folgenden fünf thematischen Bereichen jeweils einen Bereich als Vertiefungsmodul und zwei Bereiche als Grundmodule wählen können: Early Modern Studies (A); North American Studies (B); Modern English Studies (C); English Linguistics (D); Language, Literature and Technology (E). Darüber hinaus absolvieren Studierende ein sprachpraktisches und ein berufspraktisches Modul.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Janina Rojek (WR 01F01A)
Tel.: 06421 - 28-24357
ba.anglophone.studies@staff.uni-marburg.de
Offene Sprechstunde: siehe Webseite "Studienfachberatung
BA Anglophone Studies"
Zulassungsbedingungen
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Vorbildungsnachweis gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 HHG |
Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife1 oder Fachhochschulreife oder Meisterprüfung oder ihr gleichgestellte berufliche Qualifikation |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten Sofern die erforderlichen Kenntnisse in der weiteren Fremdsprache bei der Bewerbung um den Studienplatz auf Niveau A 2, nicht aber auf Niveau B 1 nachgewiesen werden können, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich, dass das Niveau B 1 bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgewiesen wird. Eine anlaloge Regelung gilt für den Nachweis von Griechisch oder Latein. |
Englisch auf Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen eine weitere moderne Fremdsprache auf Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder eine der klassischen Sprachen Latein oder Griechisch. Werden Kenntnisse des Lateinischen oder des Altgriechischen geltend gemacht, müssen diese auf dem Niveau des Latinums bzw. des Graecums durch Abiturzeugnis oder anderweitig nachgewiesen werden. |
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Aufnahmebeschränkung |
keine |
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Bewerbungszeitraum Um sicher gehen zu können, dass die gewünschte Zulassung bei Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgen wird, muss zum Bewerbungstermin ein formgebundener Zulassungsantrag (Bewerbung) bei der Universität eingegangen sein. Sollten Unterlagen, ohne die über den Antrag nicht entschieden werden kann, zum Termin noch nicht verfügbar sein, aber in Kürze erwartet werden, so empfiehlt sich der Hinweis, dass diese nachgereicht werden. |
01. Juni bis 15. Juli (Zulassung zum ersten Fachsemester nur zum Wintersemester / Bewerbungen zu einem Sommersemester sind nur für höhere Fachsemester vom 01. Dezember bis 15. Januar möglich) Später eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden, wenn Studienplätze frei sind und der Verfahrensablauf dies zulässt. Für ausländische Studienbewerber ohne deutsches Abitur und ohne EU- oder EWR-Bürgerschaft gelten teils andere Bewerbungsbedingungen. |
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>>> zur Bewerbung (Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2012 ist bereits abgelaufen. Die Onlinebewerbung steht erst Anfang Juni 2012 für das Wintersemester 2012/13 wieder zur Verfügung.) |
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1 Über die Gültigkeit der Fachbindung für diesen
Studiengang entscheidet die Universität.

