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Digitales Meldeverfahren über den Nachweis einer Krankenversicherung

Gemäß 199a SGB V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung der Studierenden zwischen Krankenkassen und Hochschulen. Das neue digitalisierte Studentenmeldeverfahren ersetzt die bisherigen Meldungen in Papierform und wird ab dem 01.12.2021 von der Philipps-Universität Marburg umgesetzt. Ab diesem Datum können papierhafte Meldungen nicht mehr akzeptiert werden.

Bist du zu Beginn deines Studiums bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann kontaktiere bitte unter Nennung unserer Absendenummer H0001127 deine gesetzliche Krankenversicherung, die uns den Versicherungsstatus meldet.

Bist du zu Beginn deines Studiums bei einer privaten Krankenversicherung versichert, dann kontaktiere bitte unter Nennung unserer Absendenummer H0001127 eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung, die uns das Vorliegen einer privaten Versicherung bestätigt. Bitte beachte, dass der Befreiungsantrag nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (Einschreibung im ersten Semester, Ausscheiden aus einer anderweitigen Versicherungspflicht oder aus der Familienversicherung) bei einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden kann.

Studierende, die aus der DSH-Vorbereitung oder aus dem Studienkolleg kommen und sich in das Fachstudium einschreiben möchten, müssen ebenfalls eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung unter Nennung unserer Absendenummer H0001127 kontaktieren.

Die Meldung hat auch über das 14. Fachsemester hinaus zu erfolgen.

Sonderfälle:

Wenn du als Promotionsstudent*in eingeschrieben bist, entfällt die Pflicht eines Nachweises über das Bestehen einer Krankenversicherung.

Ab einem Lebensalter von > 25 Jahren entfällt bei den Versicherungen in der Regel die Möglichkeit der Familienversicherung. Aber auch ab diesem Alter besteht Versicherungspflicht für Studierende. Du musst dir überlegen, welche Krankenkasse für dich die beste ist. Das digitale Meldeverfahren gilt auch für dich.