08.07.2025 Ende der Anmeldefrist für die Klausuren Staatsrecht II und BGB AT am 13.07.2025

Am 13.07.2025 endet die Anmeldefrist für die Klausuren BGB AT und Staatsrecht II für Studierende, die diese Leistung für die Zwischenprüfung anerkennen lassen möchten. Achtung!! Dieses Angebot gilt nur für Personen, die sich im Sommersemester 2025 im ersten Fachsemester befinden. Studierende höherer Semester können erst ab Wintersemester 2025/26 ihre Zwischenprüfungsleistungen durch Abschlussklausuren erbringen.