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Integrierter Bachelor

Foto: Colourbox.de

Der Hessische Landtag hat am 26. März 2025 die Einführung eines integrierten Jura-Bachelors beschlossen. Das Gesetz eröffnet dem Fachbereich Rechtswissenschaften ab dem Wintersemester 2025/2026 die Möglichkeit, den Studierenden seines Staatsexamensstudiengangs auf Antrag einen Bachelorabschluss (LL.B.) zu verleihen. Studierende der Rechtswissenschaften haben die Möglichkeit, mit ihrem Studium zwei juristische Abschlüsse zu erwerben.

Es handelt sich nicht um einen eigenständigen Bachelorstudiengang, für den man sich einschreiben kann. Der integrierte Bachelor ist ein Bachelorgrad, der im Staatsexamensstudiengang erworben wird, also in diesen integriert ist, ohne dass zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen. Wer den Bachelor erlangen will, muss sich also für den Staatsexamensstudiengang einschreiben oder für diesen eingeschrieben gewesen sein. Eine fortlaufende Einschreibung oder Wiedereinschreibung ist erforderlich, sofern noch Voraussetzungen zur Erlangung des Grades fehlen oder nachgeholt werden müssen.

Zur Einführung des integrierten Bachelor wurde das hessische Juristenausbildungsgesetz um § 25a JAG ergänzt. Diesen finden Sie hier (PDF).

Die Ordnung zur Verleihung des Jura Bachelors finden Sie hier (PDF).

Ab sofort kann über dieses Formular beim Prüfungsamt des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Bachelor beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass uns derzeit sehr viele Anfragen erreichen.
Wir werden Ihren Antrag so bald wie möglich prüfen und uns per E-Mail bei Ihnen zurückmelden.

Sollten Sie noch nicht durch das JPA zum Examen zugelassen worden sein, benötigen Sie, um am Fachbereich Rechtswissenschaften den Bachelor zu beantragen, die Bestätigung des JPA gemäß § 25a JAG.
Das Formular zur Beantragung dieser Bestätigung sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des JPA.

Allgemeine Fragen

Fragen zu den Verleihvoraussetzungen

Fragen zum Antragsverfahren