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Integrierter Bachelor

Der Hessische Landtag hat am 26. März 2025 die Einführung eines integrierten Jura-Bachelors beschlossen. Das Gesetz eröffnet dem Fachbereich Rechtswissenschaften ab dem Wintersemester 2025/2026 die Möglichkeit, den Studierenden seines Staatsexamensstudiengangs auf Antrag einen Bachelorabschluss (LL.B.) zu verleihen. Studierende der Rechtswissenschaften haben die Möglichkeit, mit ihrem Studium zwei juristische Abschlüsse zu erwerben.
Der Fachbereich hat umgehend die Schritte zur Umsetzung der Reform eingeleitet und wird die Studierenden darüber informieren, ab wann und in welcher Form Anträge eingereicht werden können.
→ Stand der Umsetzung am Fachbereich Jura (Fachbereichsbeschluss liegt vor, Behandlung im Senat)
Es handelt sich nicht um einen eigenständigen Bachelorstudiengang, für den man sich einschreiben kann. Der integrierte Bachelor ist ein Bachelorgrad, der im Staatsexamensstudiengang erworben wird, also in diesen integriert ist, ohne dass zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen. Wer den Bachelor erlangen will, muss sich also für den Staatsexamensstudiengang einschreiben oder für diesen eingeschrieben gewesen sein. Eine fortlaufende Einschreibung oder Wiedereinschreibung ist erforderlich, sofern noch Voraussetzungen zur Erlangung des Grades fehlen oder nachgeholt werden müssen.
Zur Einführung des integrierten Bachelor wurde das hessische Juristenausbildungsgesetz um § 25a JAG ergänzt. Diesen finden Sie hier (PDF).
Allgemeine Fragen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer kann den integrierten Bachelor beantragen?
Die Universitäten verleihen Studierenden der Rechtswissenschaften auf Antrag einen Bachelorgrad im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (Bachelor of Laws (LL. B.)), wenn sie
1. erstmalig nach dem 1. Januar 2020 vom hessischen Justizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden sind oder von diesem festgestellt worden ist, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, und
2. erfolgreich eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung erbracht haben.
Als „gleichwertige wissenschaftliche Leistung“ gilt die erfolgreiche Absolvierung der wissenschaftlichen Hausarbeit im Schwerpunktbereichsstudium der Philipps-Universität Marburg.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wozu qualifiziert der integrierte Bachelor und wozu nicht?
Mit dem integrierten Bachelor kann neben dem Ergreifen eines Berufes ein konsekutiver Master-Studiengang angestrebt werden. Es ist mit dem Bachelorgrad indes nicht möglich, den juristischen Vorbereitungsdienst anzutreten und Volljurist zu werden, um die klassischen juristischen Berufe als Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt oder als Notarin oder Notar auszuüben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann man sich für den integrierten Bachelor einschreiben?
Der integrierte Bachelor wird nicht in einem eigenständigen Studiengang erworben, für den man sich einschreiben kann oder muss. Zu belegen ist der Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste Prüfung, in diesen ist der Bachelor integriert. Der Bachelorgrad wird bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag verliehen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich weiterführende Informationen des Justizprüfungsamtes?
Siehe die Hinweise unter folgendem Link des JPA Hessen: https://justizministerium.hessen.de/presse/gesetz-zur-einfuehrung-des-integrierten-jura-bachelors-beschlossen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie lange dauert der Erwerb des LL.B.?
Der integrierte Bachelor ist auf ein dreijähriges Studium (sechs Semester, 180 ECTS) angelegt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie wird die Bachelornote berechnet?
Die Berechnung der Bachelornote wird die Philipps-Universität Marburg in einer Ordnung regeln. Die wird hier veröffentlicht werden. In die Berechnung der Bachelornote werden die bewerteten Leistungen Eingang finden, die für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung zu erbringen sind, weiter die Bachelorarbeit.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie lange dauert die Ausstellung der Urkunde?
Eine Antragsstellung wird ab 1. Oktober 2025 möglich sein. Eine Prognose der Bearbeitungszeit ist derzeit nicht möglich. Wir bitten um Geduld. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von telefonischen oder digitalen Rückfragen ab. Die Bearbeitung erfolgt nach Datum des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen.
Fragen zu den Verleihvoraussetzungen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich die staatliche Pflichtfachprüfung bestanden haben, um den integrierten Bachelor beantragen zu können?
Nein, die bestandene staatliche Pflichtfachprüfung ist keine Voraussetzung zur Erlangung des Bachelorgrades. Die Verleihung des integrierten Bachelors soll die Studienleistungen aller Studierenden würdigen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ab wann kann ich den integrierten Bachelor beantragen?
Die Gesetzesänderung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. Ab dem Zeitpunkt kann der integrierte Bachelor beantragt werden. Nähere Informationen werden auf dieser Seite bekanntgegeben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an der Philipps-Universität Marburg abgelegt haben, damit diese mir den Bachelorgrad verleiht?
Die Ordnung des FB Rechtswissenschaften zur Verleihung des Bachelorgrades wird ein erfolgreiches Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung nicht voraussetzen. Allerdings ist die erfolgreiche Absolvierung der wissenschaftlichen Hausarbeit im Schwerpunktbereichsstudium der Philipps-Universität Marburg erforderlich. Diese wird als „gleichwertige wissenschaftliche Leistung“ zur Bachelorarbeit anerkannt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann der integrierte Bachelor rückwirkend verliehen werden?
Der Bachelorgrad kann rückwirkend an diejenigen Studierenden verliehen werden, die erstmals nach dem 1. Januar 2020 zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen wurden, § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JAG Hessen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche sind die Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung?
Voraussetzungen sind nach § 9 Abs. 1 JAG Hessen:
1. ein Studium der Rechtswissenschaft, wovon mindestens zwei Jahre auf ein Studium an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland entfallen müssen;
2. die Teilnahme an einer rechtswissenschaftlichen und einer fachübergreifenden sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftlichen Einführungslehrveranstaltung im ersten Jahr des Studiums;
3. einer Lehrveranstaltung über die Grundlagen des Rechts (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie oder Rechtssoziologie), in der eine Leistung in Form einer schriftlichen Arbeit oder eines Referates mit mindestens "ausreichend" bewertet worden ist;
4. je einer Übung für Fortgeschrittene mit schriftlichen Arbeiten im Zivilrecht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht, in der mindestens eine Hausarbeit und eine Aufsichtsarbeit mit mindestens "ausreichend" bewertet worden sind;
5. einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen (§ 6);
6. einer erfolgreich besuchten fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung oder einem erfolgreich besuchten rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs.
7. die regelmäßige Teilnahme an praktischen Studienzeiten von insgesamt drei Monaten Dauer in der vorlesungsfreien Zeit;
8. das Bestehen der Zwischenprüfung nach § 8 Abs. 2 Satz 2.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich erfülle die Zulassungsvoraussetzungen nach § 9 Abs. 1 JAG Hessen und habe von einem JPA in Hessen eine Zulassungsbescheinigung erhalten. Reicht das aus?
Ja, die vom hessischen Justizprüfungsamt ausgestellte Zulassungsbescheinigung genügt zum Nachweis, dass die die Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung vorlagen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe die wissenschaftliche Hausarbeit im Schwerpunktbereichsstudium noch nicht abgelegt. Kann ich das Studium fortsetzen, um die Hausarbeit zu schreiben und den Bachelorgrad zu beantragen, wenn ich die staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestanden habe?
Ja, nach § 25a Abs. 3 JAG Hessen können Studierende, welche die staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestanden haben, das Studium fortsetzen und Leistungsnachweise im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums (insbesondere die wissenschaftliche Hausarbeit) erbringen. Zu beachten ist, dass Studierende weiterhin im Studiengang der Rechtswissenschaften immatrikuliert sein müssen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ist die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlich?
Nein, es reicht die Bestätigung des hessischen Justizprüfungsamtes, dass die Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung vorliegen.
Fragen zum Antragsverfahren
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo und wie kann ich den integrierten Bachelor beantragen?
Diese Information werden hier rechtzeitig bekanntgegeben.