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Integrierter Bachelor

Foto: Colourbox.de

Der Hessische Landtag hat am 26. März 2025 die Einführung eines integrierten Jura-Bachelors beschlossen. Das Gesetz eröffnet dem Fachbereich Rechtswissenschaften ab dem Wintersemester 2025/2026 die Möglichkeit, den Studierenden seines Staatsexamensstudiengangs auf Antrag einen Bachelorabschluss (LL.B.) zu verleihen. Studierende der Rechtswissenschaften haben die Möglichkeit, mit ihrem Studium zwei juristische Abschlüsse zu erwerben.

Der Fachbereich hat umgehend die Schritte zur Umsetzung der Reform eingeleitet und wird die Studierenden darüber informieren, ab wann und in welcher Form Anträge eingereicht werden können.

→ Stand der Umsetzung am Fachbereich Jura (Fachbereichsbeschluss liegt vor, Behandlung im Senat)

Es handelt sich nicht um einen eigenständigen Bachelorstudiengang, für den man sich einschreiben kann. Der integrierte Bachelor ist ein Bachelorgrad, der im Staatsexamensstudiengang erworben wird, also in diesen integriert ist, ohne dass zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen. Wer den Bachelor erlangen will, muss sich also für den Staatsexamensstudiengang einschreiben oder für diesen eingeschrieben gewesen sein. Eine fortlaufende Einschreibung oder Wiedereinschreibung ist erforderlich, sofern noch Voraussetzungen zur Erlangung des Grades fehlen oder nachgeholt werden müssen.

Zur Einführung des integrierten Bachelor wurde das hessische Juristenausbildungsgesetz um § 25a JAG ergänzt. Diesen finden Sie hier (PDF).

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