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Ausbildungsordnung der Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht

 A. Grundlagen

1. Zweck der Zusatzqualifikation

Der Bereich des privaten Baurechts ist ein wichtiger Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen. Gleichzeitig fehlt es an Möglichkeiten, diese Qualifikation im universitären Bereich zu erwerben. Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg will in Zusammenarbeit mit dem Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e.V. und dem Netzwerk Bauanwälte diese Lücke für Juristen und angehende Juristen mit der an der Praxis orientierten Zusatzqualifikation Baurecht schließen.

 2. Dauer der Zusatzqualifikation

Die Ausbildung ist auf drei Semester ausgelegt.

 3. Voraussetzung für die Teilnahme

Das Angebot richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften der Philipps-Universität (ab dem 5. Fachsemester) und an Absolventen der ersten oder zweiten Juristischen Staatsprüfung, insbesondere Doktoranden des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität. Über eine Befreiung von diesen Erfordernissen entscheidet der Dekan des Fachbereichs oder ein von ihm Beauftragter. Innerhalb der Ausbildungskapazitäten können Fachfremde an den Veranstaltungen als Gasthörer teilnehmen. Über die Teilnahme als Gasthörer wird eine Bescheinigung ausgestellt.

 4. Aufbau der Zusatzqualifikation

Die Zusatzqualifikation besteht aus Vorlesungen zu relevanten Bereichen des privaten Baurechts im Umfang von insgesamt ca. 70 Doppelstunden. Die im Rahmen dieser Vorlesungen erworbenen Kenntnisse werden durch die Teilnahme an einem Seminar vertieft. Um den Bezug zur Praxis herstellen zu können, ist ein mindestens einmonatiges Praktikum in einer im Baurecht spezialisierten Kanzlei, der Rechtsabteilung eines entsprechenden Unternehmens oder einem Verband zu absolvieren. Im Einzelfall entscheidet der Dekan des Fachbereichs oder ein von ihm Beauftragter darüber, ob die gewählte Praktikumsstelle den Anforderungen entspricht.

 B. Inhalt der Zusatzqualifikation

Die Veranstaltungen beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit den praxisrelevanten Problemen des privaten Baurechts unter Berücksichtigung des Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerrecht sowie des Vergaberechts, wobei auch auf die internationalen Bezüge dieser Bereiche eingegangen wird.

 C. Studien- und Prüfungsleistungen

1. Anwesenheitspflicht

Für die wöchentlichen Veranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht; fehlt ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin mehr als einmal in einem Veranstaltungsblock so ist der oder die Betreffende von der Teilnahme an der diesen Veranstaltungsblock abschließenden Klausur ausgeschlossen. Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht werden nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wie zum Beispiel Krankheit zugelassen. Im Fall der Krankheit kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden.

 2. Leistungsnachweise

Im Rahmen der Vorlesungen sind drei Klausuren pro Semester zu schreiben, von denen zwei mit mindestens ausreichend bestanden sein müssen. Anstelle einer Klausur kann ein weiteres Seminar gewählt werden, das mit mindestens ausreichend bewertet sein muss. Die Leistung im Pflichtseminar, das - wie das eine Klausur ersetzende Seminar - mindestens aus einer schriftlichen und einer mündlichen Leistung besteht, muss ebenfalls mit mindestens ausreichend bewertet werden. Teilleistungen werden auf Antrag gesondert bescheinigt. Die Bewertung erfolgt nach den Kriterien der ersten Juristischen Staatsprüfung mit 0-18 Punkten.

 3. Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Fachlich einschlägige Studien- und Prüfungsleistungen anderer Universitäten können als Seminarleistung angerechnet werden. Die Entscheidung über diese Anrechnung trifft der Dekan des Fachbereichs oder ein von ihm Beauftragter.

 D. Zertifikat

Nach Vorlage aller erforderlichen Leistungsnachweise und der Bescheinigung über die Absolvierung des Praktikums wird das Zertifikat über die Zusatzqualifikation vom Dekan des Fachbereichs oder einem von ihm Beauftragten ausgestellt. Das Zertifikat enthält eine Gesamtnote, die sich aus den erbrachten Prüfungsleistungen nach C 2 zusammensetzt. Dabei werden das Seminar mit 25% und die Klausurleistungen mit 75% gewichtet. Weiterhin werden die erbrachten Einzelleistungen aufgeführt.