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Prof. Dr. Andreas Meyer (†)
Regulae, ordinationes et constitutiones Cancellariae apostolicae

Zur Einführung

Päpstliche Kanzleiregeln sind entgegen ihrem unscheinbaren Namen eine wichtige Kodifizierung des spätmittelalterlichen Kirchenrechts, des Teils nämlich, der sich mit der Verwaltung des kirchlichen Vermögens und des Thesaurus ecclesiae, des immateriellen Kirchenschatzes, befasst. Ihre bisher unterschätzte historische Relevanz ergibt sich aus der Tatsache, dass die Kirche im Mittelalter nicht nur mit großem Abstand die reichste Institution war, sondern auch, dass alle Christen ihren Gesetzen unterworfen waren. Was die Kirche regelte, betraf kurzerhand jedermann. Seit dem Investiturstreit organisierte sie sich monarchisch und zentralistisch. Gleichzeitig dazu entwickelte sich das kirchliche beneficium bzw. die prebenda, nämlich das Recht des Stelleninhabers, das zugeteilte Kirchengut auf Lebzeit zu nutzen, während der Zölibat zuverlässig verhinderte, dass daran irgendwelche Erbansprüche entstanden. Die Folge davon war, dass dieses unvorstellbar große Vermögen in jeder Generation neu verteilt werden musste. Der bürokratische Optimismus ließ in der Folgezeit ein administratives Verfahren entstehen, das diese Aufgabe lösen sollte. Gemäß der Konstitution Licet ecclesiarum Clemens’ IV. von 1265 (VI 3.4.2) konnte der Papst jegliche Pfründe rechtmäßig verleihen, sofern er dafür einen rechten Grund hatte. Solche Gründe konnten ihm natürlich durch Bittschriften suggeriert werden. Wie sehr von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, zeugen Abertausende von Registerbänden im Vatikanischen Archiv. Das Ergebnis dieser Bitten, die päpstliche littera als Mandat oder Gratialbrief, ist als sogenanntes Reskript zu verstehen, das in der päpstlichen Kanzlei aus den inhaltlichen Vorgaben des Petenten und aus der päpstlichen Signatur auf der Bittschrift redigiert wurde. Delegierte Richter hatten abschließend die Aufgabe, die gewährte Gnade zu verwirklichen bzw. das erwirkte Mandat auszuführen.

In den Regulae cancellariae apostolicae, die erstmals unter Bonifaz VIII. greifbar und seit Johannes XXII. in ununterbrochener Folge überliefert sind, wird dieses Verfahren auf all seinen Stufen und immer detaillierter geregelt. Weil eigentlich jedermann von diesen Regelungen betroffen war, wurden die Kanzleiregeln seit der Wende zum 15. Jahrhundert sehr oft kopiert und seit dem Pontifikat Pauls II. auch oft gedruckt.

Das Projekt wurde vom 1. Oktober 2005 bis zum 31. Dezember 2009 und vom Juli 2010 bis Juni 2012 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Bonn sowie vom Juni 2012 bis Juni 2013 von der Gerda-Henkel-Stiftung, Düsseldorf, finanziell unterstützt. Von 2013 bis 2015 finanzierte die Fritz Thyssen Stiftung, Bonn, das Projekt mit einem großzügigen Beitrag.
Text: Andreas Meyer

Das Projekt zur Neuedition der päpstlichen Kanzleiregeln und Konstitutionen konnte Andreas Meyer zu seinen Lebzeiten nicht mehr selbst fertig stellen. In Absprache mit der Familie möchte das Institut auf diesem Weg die aktuellen Arbeitsdateien der Forschung  zugänglich machen. Das Projekt wird weiter fortgesetzt. Die hier angebotenen pdf-Dateien der Arbeitsfassungen werden immer wieder aktualisiert. Nach Abschluss des Projekts soll das Gesamtwerk in gedruckter Form vorgelegt werden.

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Editionsgrundsätze

Die in den Texten verzeichneten Kurialen finden sie hier

Katalog der Kanzleiregelhandschriften und Inkunabeln

Johannes XXII. (1316-1334):

Benedikt XII. (1334-1342):

Clemens VI. (1342-1352):

Innozenz VI. (1352-1362):

Urban V. (1362-1370):

Gregor XI. (1376-1378):

Urban VI. (1378-1389):

Bonifaz IX. (1389-1404):

Innozenz VII. (1404-1406):

Gregor XII. (1406-1415):

Alexander V. (1409-1410):

Johannes XXIII. (1410-1415):

Clemens VII. (1378-1394):

Benedikt XIII. (1394-1423):

Martin V. (1417-1431):

Eugen IV. (1431-1447):

Concilium Basilense:

Nikolaus V. (1447-1455):

Calixt III. (1455-1458):

Pius II. (1458-1464):

Paul II. (1464-1471):

Sixtus IV. (1471-1484):