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Sprachliche und fachliche Anforderungen

Bei spezifischen Fragen zur Bewerbung zum Master DaFZ (z.B. Einschätzung der Erfüllung fachlicher Voraussetzungen u.Ä.) wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung - telefonisch, per Mail oder persönlich!

Fachliche Anforderungen

Abschluss in Germanistik oder einem verwandten Bereich

Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist der Nachweis des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich Germanistik, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache oder einer anderen fremdsprachlichen Philologie bzw. der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Ein einschlägiger Studiengang liegt vor, wenn der fachliche Nachweis von 12 LP in Sprach- oder Übersetzungswissenschaft und 12 LP in Literatur- oder Kulturwissenschaft erbracht wird.

Sie können sich bewerben, auch wenn Ihnen bis zu 12 LP fehlen. Der Prüfungsausschuss kann die Zulassung mit der Auflage verbinden, dass zusätzliche Studienleistungen und/oder Prüfungsleistungen von höchstens 12 LP erbracht werden. In diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern. So können Sie fehlende LP im Bereich Sprach- oder Übersetzungswissenschaft oder Literatur- oder Kulturwissenschaft nachholen.

Sprachliche Anforderungen