Hauptinhalt
Sprachliche und fachliche Anforderungen
Bei spezifischen Fragen zur Bewerbung zum Master DaFZ (z.B. Einschätzung der Erfüllung fachlicher Voraussetzungen u.Ä.) wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung - telefonisch, per Mail oder persönlich!
Fachliche Anforderungen
Abschluss in Germanistik oder einem verwandten Bereich
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist der Nachweis des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich Germanistik, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache oder einer anderen fremdsprachlichen Philologie bzw. der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Ein einschlägiger Studiengang liegt vor, wenn der fachliche Nachweis von 12 LP in Sprach- oder Übersetzungswissenschaft und 12 LP in Literatur- oder Kulturwissenschaft erbracht wird.
Sie können sich bewerben, auch wenn Ihnen bis zu 12 LP fehlen. Der Prüfungsausschuss kann die Zulassung mit der Auflage verbinden, dass zusätzliche Studienleistungen und/oder Prüfungsleistungen von höchstens 12 LP erbracht werden. In diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern. So können Sie fehlende LP im Bereich Sprach- oder Übersetzungswissenschaft oder Literatur- oder Kulturwissenschaft nachholen.
Sprachliche Anforderungen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Perfekte Kenntnisse der deutschen Sprache sind Voraussetzung
In unserem Studiengang M.A. Deutsch als Fremd- und Zweitsprache sind perfekte Kenntnisse der deutschen Sprache, sowohl in Wort als auch in Schrift, eine Grundvoraussetzung. Wenn Sie eine andere Muttersprache als Deutsch haben, müssen Sie deswegen perfekte Deutschkenntnisse nachweisen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Anerkannte Sprachprüfungen
Die Studienordnung verlangt folgende Sprachprüfungen als Nachweis Ihrer Sprachkompetenz:
- DSH 3 oder
- TestDaF (Ergebnis mit mindestens 2 x 4 und 2 x 5)
Liegen zum Zeitpunkt der Bewerbung die Deutschkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2 vor, kann die Zulassung mit der Auflage verbunden werden, dass die Deutschkenntnisse auf dem Niveau der DSH-3 bis zur Rückmeldung in das dritte Fachsemester nachgewiesen werden müssen. In diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Mögliche Befreiung von der Sprachprüfung Deutsch
Sie können vom Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse unter folgenden Umständen befreit werden:
- Sie haben Ihre Hochschulreife in einem deutschsprachigen Land erworben, oder
- Sie besitzen ein deutsches Abiturzeugnis, oder
- Sie besitzen das Abschlusszeugnis eines Studienkollegs für ausländische Studienbewerbende (Feststellungsprüfung)
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wenn Sie noch keinen Sprachnachweis in Deutsch haben ...
... können Sie sich trotzdem bewerben und den entsprechenden Nachweis nachreichen. Die Deutschkenntnisse von nicht-muttersprachlichen Personen müssen spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachgewiesen werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kenntnisse in zwei weiteren modernen Fremdsprachen dringend empfohlen
Wir empfehlen Ihnen Kenntnisse zweier moderner Sprachen (außer Deutsch), und zwar möglichst auf Niveau B1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats“, darunter auf jeden Fall Englisch. Diese Kenntnisse stellen z.B. bei der Bearbeitung englischsprachiger Sekundärliteratur einen Vorteil dar.