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Zulassungsvoraussetzungen

Für die Bewerbung zum M.A. Neuro- und Patholinguistik benötigen Sie (Kurzüberblick): 

  • einen einschlägigen Bachelorabschluss
  • 18 LP in Linguistik 
  • 6 LP in Psycho- Patho- oder Neurolinguistik
  • Englischkenntnisse auf B2-Niveau
  • Deutschkenntnisse auf C1-Niveau

bis zu 12 LP können nachgeholt werden

Für den Masterstudiengang Neuro- und Patholinguistik gelten ab dem Wintersemester 2026/27 die folgenden Voraussetzungen:

1. Hochschulabschluss

Die allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist der Nachweis des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs in den Bereichen Linguistik, Germanistik, Sprachtherapie, Kognitionswissenschaften, Kommunikationswissenschaft oder der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses

2. Fachliche Voraussetzungen - Linguistische Kenntnisse

Es müssen Nachweise über linguistische Fachmodule bzw. Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 18 LP, sowie Fachanteile im Bereich Psycho-, Patho- oder Neurolinguistik im Umfang von mindestes 6 LP nachgewiesen werden.

3. Sprachkenntnisse - Englisch und Deutsch

  • Nachweis über Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens des Europarats
  • Für Nicht-Muttersprachler und Nicht-Muttersprachlerinnen: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse durch einen deutschsprachigen
    Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht (gem. Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen in der jeweils gültigen Fassung), ein DSH 3-Zertifikat, ein TestDaF-Ergebnis von mindestens 2×4 und 2×5, eine Feststellungsprüfung am Studienkolleg mit der Note 1,0 und mit bestandenem „Prüfungsteil Deutsch“ mit der Note 1, oder ein abgeschlossenes Germanistikstudium an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule im deutschsprachigem Raum. 
  • Weiter Informationen für ausländische Studierende finden Sie hier.

Ihnen fehlen noch Leistungen?

Die Zulassung kann mit der Auflage verbunden werden, dass Studienleistungen im Umfang von höchstens 12 LP nachgeholt werden können.

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, kann eine Einschreibung unter Vorbehalt erfolgen. Voraussetzung ist bei einem zugrunde liegenden Bachelorstudium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten, dass ein Nachweis über bestandene Modulprüfungen bzw. Modulteilprüfungen im Umfang von mindestens 144 Leistungspunkten erbracht wird. Der Nachweis muss eine Durchschnittsnote enthalten, die auf der Basis der benoteten Modulprüfungen und Modulteilprüfungen im Rahmen der nachgewiesenen mindestens 144 LP ermittelt worden ist.

Noch Fragen?

Foto: Frank Domahs

Prof. Dr. Ulrike Domahs

Pilgrimstein 16, Raum 210
D-35032 Marburg
Telefon: +49 (0)6421 28-24675

Foto: Benjamin Hein

Prof. Dr. Christina Kauschke

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