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Richtlinien zur Akkreditierung von akademischen Lehrpraxen

Die Auswahl trifft die Leiterin des Instituts für Allgemeinmedizin mit Zustimmung des Studiendekanats.

Ärzt*innen, die Interesse an der Mitarbeit in der Lehre haben, beantragen schriftlich die Akkreditierung beim Institut für Allgemeinmedizin. Die zuständigen Mitarbeiter*innen prüfen, ob die Akkreditierungskriterien erfüllt sind. Die Bewerber*innen werden dann der Universität/Medizinischen Fakultät zur abschließenden Entscheidung vorgeschlagen.

Die Universität ihrerseits schließt mit allen Lehrärzt*innen einen zeitlich befristeten Vertrag ab, in dem die Aufgaben konkret beschrieben sind.

Die Praxen/Lehrärzt*innen müssen die nachfolgenden Kriterien (II.) erfüllen und werden in einem Auswahlverfahren (III.) benannt.

Richtlinien zur Akkreditierung von Lehrpraxen