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Vorbehaltlich späterer Regelungen durch die Universität gibt der Fachbereich Medizin folgende Stellungnahme zur Verwendung generativer KI bei der Erstellung von Abschlussarbeiten ab.
Die Nutzung generativer KI für Bachelor-, Master-, Promotions- und Habilitationsschriften ist grundsätzlich erlaubt, soll aber die eigene wissenschaftliche (Prüfungs-)Leistung in keinster Weise ersetzen.
Generative KI kann für Ideenfindung, Ausdrucksoptimierung und Schreibkorrekturen verwendet werden. Sie sollte jedoch nicht für die Erstellung zentraler inhaltlicher Teile einer Abschlussarbeit wie Einleitung (Überblick über das bearbeitete Forschungsfeld mit einer für die Arbeit angemessenen Gewichtung unter Verwendung aktueller Literatur, Zielsetzung der Arbeit), Resultate (Beschreibung und erste Interpretation experimenteller Resultate) und Diskussion (Weiterführende Interpretation, kritische Diskussion und Einordnung in den Stand der Forschung) verwendet werden, die das Produkt einer eigenständigen wissenschaftlichen Leistung sind.
Ob und in welcher Form KI bei der Erstellung der Arbeit verwendet wurde, wird durch die mit der Arbeit eingereichte „Erklärung zur Verwendung generativer KI-Systeme in Bachelor-, Master-, Promotions- und Habilitationsschriften“ dokumentiert.
Verantwortlich für die Verwendung generativer KI sind grundsätzlich die Verfassenden selbst.