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Stiftungen
von Behring-Röntgen-Stiftung
Auch in diesem Jahr haben Angehörige und Mitglieder der Fachbereiche Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg die Gelegenheit, Förderanträge bei der von Behring-Röntgen-Stiftung einzureichen.
Zweck der von Behring-Röntgen-Stiftung ist die Förderung der Forschung und Lehre an den medizinischen Fachbereichen der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg. Die Stiftung fördert dazu vor allem den wissenschaftlichen Nach-wuchs sowie Kooperationsprojekte zwischen Marburg und Gießen.
Akzeptiert werden ausschließlich Anträge aus dem o.g. Personenkreis zu Kooperations-projekten von Wissenschaftlern beider Standorte. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anträge von Nachwuchswissenschaftlern (Höchstalter: 35 Jahre, wobei Kindererzie-hungszeiten angerechnet werden), hier ist ein Verbundpartner nicht zwingend erforderlich.
Bei Kooperationen mit nationalen und internationalen Partnern wird vorausgesetzt, dass der Hauptantragsteller einem der o.g. Fachbereiche angehört und der wesentliche Teil der beantragten Fördermittel auch dort verwendet wird.
Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungsfrist zum 30. Juni 2021. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Ab dem 15. Juni 2021 steht Ihnen auf unserer Homepage ein Onlineformular zur Antragstellung zur Verfügung. Ein Leitfaden zur Antragstellung ist diesem Schreiben beigefügt.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.br-stiftung.de; ebenso steht Ihnen die Geschäftsstelle (06421 28-22332) gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Stiftung zur Förderung von Forschung und Lehre am Fachbereich
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Forschung und Lehre am Fachbereich Humanmedizin der Philipps-Univ. Marburg, insbesondere die Unterstützung von bedürftigen und befähigten Studierenden, von Nachwuchswissenschaftlern und wissenschaftl. Projekten sowie die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen. Die Projekte sollen einen Bedarf von mindestens 512,-- € haben und nicht oder nicht ausreichend aus anderen öffentlichen oder privaten Mitteln gefördert werden können.
An Erträgnissen stehen in diesem Jahr maximal insgesamt ca. 39.043 € zur Verfügung.
Die Anträge sind bis zum 15. April 2021 an die jeweilige Einrichtung (Med. Zentrum, Institut) zu richten, die aus den Anträgen einen Vorschlag
bis zum 30. Mai 2021
an das Dekanat des Fachbereichs Humanmedizin weiterleitet.