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Stiftungen

von Behring-Röntgen-Stiftung

Auch in diesem Jahr haben Angehörige und Mitglieder der Fachbereiche Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg die Gelegenheit, Förderanträge bei der von Behring-Röntgen-Stiftung einzureichen.

Zweck der von Behring-Röntgen-Stiftung ist die Förderung der Forschung und Lehre an den medizinischen Fachbereichen der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg. Die Stiftung fördert dazu vor allem den wissenschaftlichen Nach-wuchs sowie Kooperationsprojekte zwischen Marburg und Gießen.

Akzeptiert werden ausschließlich Anträge aus dem o.g. Personenkreis zu Kooperations-projekten von Wissenschaftlern beider Standorte. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anträge von Nachwuchswissenschaftlern (Höchstalter: 35 Jahre, wobei Kindererzie-hungszeiten angerechnet werden), hier ist ein Verbundpartner nicht zwingend erforderlich.

Bei Kooperationen mit nationalen und internationalen Partnern wird vorausgesetzt, dass der Hauptantragsteller einem der o.g. Fachbereiche angehört und der wesentliche Teil der beantragten Fördermittel auch dort verwendet wird.

Die nächste Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im März 2024 mit Antragsfrist 30. Juni 2024.  Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.br-stiftung.de; ebenso steht Ihnen die Geschäftsstelle (06421 2042833) gerne für Rückfragen zur Verfügung.

 

 

Stiftung zur Förderung von Forschung und Lehre am Fachbereich

 

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Forschung und Lehre am Fachbereich Humanmedizin der Philipps-Universität Marburg, insbesondere die Unterstützung von bedürftigen und befähigten Studierenden, von Nachwuchswissenschaftlern und wissenschaftliche Projekten sowie die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen. Die Projekte sollen einen Bedarf von mindestens 512,- € haben und nicht oder nicht ausreichend aus anderen öffentlichen oder privaten Mitteln gefördert werden können. 

 An Erträgnissen stehen in diesem Jahr maximal insgesamt ca.76.943,78 € zur Verfügung.

Die Anträge sind an die jeweilige Einrichtung (Med. Zentrum, Institut) zu richten, die aus den Anträgen einen Vorschlag bis zum 30. Mai 2024

an das Forschungsreferat des Fachbereichs Medizin, Frau Dr. Bettina Westermann (), Baldingerstraße, 35032 Marburg, weiterzuleiten. 

 Antrag für Medizinstiftung zum Download

 Satzung

  

Alfred und Ursula Kulemann-Stiftung

Die Alfred und Ursula Kulemann-Stiftung wird in diesem Jahr wieder öffentlich ausgeschrieben. Die Stiftung ist zur Förderung von Maßnahmen der Krebsforschung zweckgebunden.

An Erträgnissen stehen in diesem Jahr insgesamt ca. 11.965,77 € zur Verfügung. Dies bitte ich bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Aufgrund eines Beschlusses des Kuratoriums können schwerpunktmäßig Anträge von jungen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen bis zu einer Höhe von 5.000,00 € (als Starthilfen) berücksichtigt werden. Personalkosten werden nicht bewilligt !

Anträge (Original und ein pdf) unter Darlegung der wissenschaftlichen Arbeiten sind bis zum 30. Mai 2024 an das Forschungsreferat des Fachbereichs Medizin, Frau Dr. Bettina Westermann (), Baldingerstraße, 35032 Marburg, zu richten.

Antragsteller/Antragstellerinnen, die im vorigen Jahr eine Bewilligung erhalten haben, bitte ich, soweit noch nicht geschehen, einen Bericht über die Verwendung und Ergebnisse der zur Verfügung gestellten Mittel vorzulegen.


Satzung

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