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Forschungsprofil des GRK 3159
Das GRK erforscht die vielschichtigen Wechselwirkungen zwischen Geschlechterkonzeptionen und Völkerstrafrecht in interdisziplinärer Perspektive. Dabei wird das Völkerstrafrecht nicht nur als abstraktes Normensystem zur Verfolgung (staatlicher) Makrodelinquenz verstanden, sondern auch in seinen institutionellen, gesellschaftlichen und praktischen Kontexten analysiert. Im Sinne eines Life and Law-Ansatzes richtet sich der Blick auf das „soziale Leben des Rechts“ - auf die konkrete Anwendung, Wahrnehmung und Wirkung völkerstrafrechtlicher Normen in unterschiedlichen internationalen und nationalen Zusammenhängen.
Geschlecht begreifen wir als konstruiertes, multidimensionales und multirelationales Differenzierungs-kriterium durch das Menschen kategorisiert und mit geschlechtsbezogenen Erwartungen belegt werden. Im Sinne eines Doing-Gender-Ansatzes untersuchen wir, wie Geschlechterkonzeptionen interaktiv, institutionell, diskursiv und narrativ relevant gemacht. Aufgezeigt werden soll, ob und wie Geschlechtervorstellungen den Zugang zu Macht, gesellschaftlicher Teilhabe und rechtlicher Anerkennung beeinflussen, wie sie Wahlmöglichkeiten und -begrenzungen hervorbringen und zugleich legitimieren und unter welchen Voraussetzungen sie zur Entstehung bzw. Reproduktion sozialer Ungleichheiten beitragen und übergreifende Geschlechterordnungen stabilisieren.
Nach diesem Verständnis ist auch das Recht eine vergeschlechtliche Konstruktion. Es reflektiert soziale Realitäten und wird damit nahezu zwangsläufig von gesellschaftlichen Geschlechterkonzeptionen beeinflusst. Zugleich schafft es ein Forum, in dem Geschlecht sozial wirksam gemacht werden kann. Dabei kann Recht sowohl ein Herrschaftsmittel sein, mit dem bestehende Machtverhältnisse gesichert und geschlechtsbezogene Ungleichheiten verfestigt werden, als auch ein Emanzipationsinstrument, das marginalisierte Gruppen und gender rights stärkt. Diese geschlechtsspezifische Perspektive auf das Recht entwickelt das GRK im Rahmen eines umfassenden, interdisziplinären, speziell auf das Völkerstrafrecht zugeschnitten Ansatzes fort, der die Entstehung, Wirkung, rechtliche Würdigung und Aufarbeitung internationaler Kernverbrechen in den Blick nimmt.
Die übergeordnete Leitfrage des GRK lautet:
Wie prägen Geschlecht und Prozesse der Vergeschlechtlichung das Völkerstrafrecht und dessen rechtstatsächliche, institutionelle und gesellschaftliche Anwendungs-, Funktions- und Wirkbedingungen?