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Fokusbereiche
Die vielfältigen Prozesse der Vergeschlechtlichung in völkerstrafrechtlichen Kontexten werden im GRK in drei thematische Fokusbereiche eingeteilt. Diese sind nicht hermetisch voneinander getrennt, sondern überschneiden sich und stehen in vielfältigen Wechselbeziehungen zueinander, die in den im GRK verwirklichten Einzelprojekten stets mitgedacht werden.
„Konflikte und Normbrüche“ untersucht die Rolle von Geschlechterkonzeptionen für Entstehung, Wirkung und Wahrnehmung bewaffneter Konflikte und struktureller Gewalt. „Normative Ordnungen“ widmet sich den geschlechtsspezifischen Prägungen des völker(straf)rechtlichen Rechtssystems sowie den Wechselwirkungen zwischen Geschlechternormen bzw. -ordnungen und (völkerstraf-) rechtlicher Regulierung. „Transformationspraktiken“ addressiert Mechanismen und Praktiken zur Aufarbeitung völkerrechtlicher Konflikte und systematischer Gewalthandlungen.
Fokusbereich Konflikte und Normbrüche
Der Fokusbereich „Konflikte und Normbrüche“ untersucht, inwiefern völkerstrafrechtliche Verbrechen und systematische Gewalthandlungen geschlechtlich geprägt sind und welche Wechselwirkungen zwischen dem Bruch völkerrechtlicher Normen und Geschlechternormen bestehen. Gefragt wird z.B. nach der Bedeutung des "Faktors Geschlecht" für die Ausübung, Wahrnehmung und Folgen von Gewalt sowie die Entstehung bzw. Zuschreibung von Täter:innen- und Opferschaft. Dabei richtet sich der Blick auch auf auf geschlechtsspezifische Narrative, z.B. in Medien, literarischen Werken oder religiösen Texten, in denen Gewalt wahrgenommen, bewertet und legitimiert wird. Zudem werden unter Einbeziehung des Prä-Konflikt-Stadiums die ökonomisch-strukturellen Rahmenbedingungen geschlechtsspezifischer Gewalt wie Werteordnungen, institutionelle Strukturen oder der Zugang zu Gewaltmitteln und Machtpositionen analysiert. Dies ermöglicht es, die Taten über den aktuellen Gesamtkonflikt hinaus zu kontextualisieren.
Fokusbereich Normative Ordnungen
Der Fokusbereich „Normative Ordnungen“ untersucht, inwiefern Geschlechterkonzeptionen und -ordnungen die normativen Grundlagen des völkerstrafrechtlichen Mehrebenensystems prägen und welche Folgen sich daraus für Wirkung, Reichweite und Legitimität des Völkerstrafrechts ergeben. Hierfür nehmen geschlechtersensible Analysen völkerrechtlicher Aushandlungsprozesse die Interessen und Machtressourcen der beteiligten Akteuer:innen in den Blick und zeigen, unter welchen Rahmenbedingungen sie ihre Standpunkte durchsetzen können, also welche Dynamiken beispielsweise dazu führen, dass bestimmte (geschlechtsspezifische) Handlungen als strafwürdiges Unrecht anerkennt werden. Dabei zeigt sich, unter welchen Voraussetzungen Völkerstrafrecht als Herrschafts- oder Emanzipationsinstrument wirkt. Zudem werden auch vermeintlich neutrale Rechtsstrukturen wie Zuständigkeitsregeln oder Zurechnungsstrukturen kritisch hinterfragt und Perspektiven für ein inklusiveres Verständnis des Völkerstrafrechts entwickelt.
Fokusbereich Transformationspraktiken
Der Fokusbereich „Transformationspraktiken“ untersucht, inwiefern Geschlechterkonzeptionen und -ordnungen Mechanismen und Praktiken der Aufarbeitung völkerrechtlicher Konflikte prägen und die Durchsetzung, Wirkung und Legitimität des Völkerstrafrechts als Bestandteil gesamtgesellschaftlicher Transformationen beeinflussen. Im Mittelpunkt stehen formelle und informelle Mechanismen der Konfliktbewältigung und Strafverfolgung sowie deren Bedeutung für langfristige Transformations- und Friedensprozesse. Analysiert wird insbesondere, wie geschlechtsspezifische Perspektiven in juristischen und gesellschaftlichen Aufarbeitungsprozessen berücksichtigt oder ausgeblendet werden und welche Folgen dies für die Anerkennung von Unrecht, gesellschaftliche Teilhabe und nachhaltige Friedensordnungen hat. Dabei wird auch die vermeintliche Neutralität der Rechtsanwendung kritisch reflektiert. Untersucht wird beispielsweise, inwieweit Geschlechtervorstellungen Selektions- und Priorisierungsprozesse beeinflussen oder wie Geschlecht in Gerichtsprozessen konstruiert wird.