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Hochschulzugang mit einem der Meisterprüfung vergleichbaren Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung

In der „Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen“ wird in § 1 beschrieben, welche Personen einen mit der Meisterprüfung vergleichbaren Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung und somit eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Sie können alle Fächer an allen Hochschulen in Hessen studieren.

Wer besitzt diese Hochschulzugangsberechtigung?

Diese Hochschulzugangsberechtigung besitzen Personen, die einen der folgenden Abschlüsse vorweisen können:

Tipps zur Recherche

Auf der Webseite ANKOM, die zu Übergängen von der beruflichen in die hochschulische Bildung informiert, findest du: 

  • eine Liste entsprechender beruflicher Aufstiegsfortbildungen (die Liste ist nicht abschließend),
  • den Text des Kultusministerkonferenz-Beschlusses, der Mindeststandards für alle Bundesländer definiert, nach dem berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen einheitlich bewertet werden können mit dem Ziel, dass berufliche und allgemeinbildende Bildungswege gleichwertig den Zugang zu den deutschen Hochschulen ermöglichen,
  • Links zu weiteren interessanten Informationen zu diesem Thema.

Welche Besonderheiten gibt es?

Absolvent*innen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen, sowie Absolvent*innen eines einjährigen Lehrgangs an der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt besitzen in Hessen eine fachgebundene Hochschulreife. Sie können sich auch für ein Studium bewerben, dürfen aber ausschließlich solche Studienrichtungen wählen, die fachlich dem bisherigen Ausbildungsweg entsprechen.

Landesspezifische Hochschulzugangsberechtigungen beruflich Qualifizierter aus anderen Ländern werden nach einem Jahr nachweislich dort erfolgreich absolvierten Studiums zum Zwecke des Weiterstudiums in dem gleichen oder in einem fachlich verwandten Studiengang in Hessen anerkannt, sofern in den ersten beiden Semestern nach der Studien- oder Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule mindestens 60 Leistungspunkte erreicht wurden. Gleiches gilt für ein in einem anderen Land nach dessen landesrechtlichen Regelungen nachweislich erfolgreich absolviertes Probestudium.

Noch Fragen?

Bei Fragen rund ums Thema "Hochschulzugang mit einem der Meisterprüfung vergleichbaren Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung" kannst du dich jederzeit an das Studierendensekretariat der Uni Marburg wenden.

Links zum Thema