Alles gefunden?
Hauptinhalt

Digitales Meldeverfahren über den Nachweis einer Krankenversicherung

Gemäß 199a SGB V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung der Studierenden zwischen Krankenkassen und Hochschulen. Das neue digitalisierte Studentenmeldeverfahren ersetzt die bisherigen Meldungen in Papierform und wird ab dem 01.12.2021 von der Philipps-Universität Marburg umgesetzt. Ab diesem Datum können papierhafte Meldungen nicht mehr akzeptiert werden.

Sind Sie zu Beginn Ihres Studiums bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann kontaktieren Sie bitte unter Nennung unserer Absendenummer H0001127 Ihre gesetzliche Krankenversicherung, die uns den Versicherungsstatus meldet.

Sind Sie zu Beginn Ihres Studiums bei einer privaten Krankenversicherung versichert, dann kontaktieren Sie bitte unter Nennung unserer Absendenummer H0001127 eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung, die uns das Vorliegen einer privaten Versicherung bestätigt.

Studierende, die aus der DSH-Vorbereitung oder aus dem Studienkolleg kommen und sich in das Fachstudium einschreiben möchten, müssen ebenfalls eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung unter Nennung unserer Absendenummer H0001127 kontaktieren.

Die Meldung hat auch über das 14. Fachsemester hinaus zu erfolgen.

Für Studierende, die bei der Einschreibung über 30 Jahre alt sind und für Promovierende (unabhängig vom Alter), stellt der Abschluss einer privaten Versicherung in den meisten Fällen die einzige Option dar. Studierende über 30 müssen ebenfalls eine Meldung machen. Promovierende brauchen diese nicht.