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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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Ansprechpartnerin: Anja Mosný
Rechtsvorschriften: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Formulare: ./.
Allgemeines:
Am 17.08.2006 (Bundesgesetzblatt I, S. 1897) ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) veröffentlicht worden. Das AGG ist die Umsetzung der als "Antidiskriminierungsrichtlinien" bekannt gewordenen Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft in innerdeutsches Recht. Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung oder Beseitigung von Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Zuständig für die Behandlung von Beschwerden Beschäftigter nach dem 2. Abschnitt des AGG ist der Beauftragte für das Allgemeine Gleichstellungsgesetz.
Der Arbeitgeber hat vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierungen zu treffen (§ 12 AGG). Dazu gehören auch Schulungen der Beschäftigten. Weitere Informationen finden Sie auf unser Internetseite zum Thema Fortbildungen unter dem Punkt "E-Learning Angebote". Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie einen E-Learning Kurs starten - einschließlich der Zugangsschlüssel/Passwörter.
Wir bitten Sie die Schulung in den ersten drei Monaten der Beschäftigung durchzuführen. Fragen bezüglich der Schulung richten Sie bitte an die zentrale E-Mail-Adresse personalentwicklung@uni-marburg.de.
Achtung: Das Gesamtergebnis nach erfolgreichem Durchlaufen des Programms wird nicht automatisch gespeichert. Deshalb drucken Sie das Zertifikat vor Verlassen des Programms aus. Eine Kopie des Zertifikates für Ihre Personalakte geben Sie bitte an die Personalabteilung.