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Qualifizierung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in

Foto: Rolf K. Wegst

Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten für administrativ Beschäftigte von Stellenkategorie II (EG 8 / 9a) zu Stellenkategorie III (ab EG 9b) für Verwaltungsfachangestellte und auch für Fachangestellte für Bürokommunikation oder gleichwertige Ausbildungsberufe

Die Weiterbildung zum*r Verwaltungsfachwirt*in ermöglicht Ihnen neue, vielfältige Karrierechancen und die Übernahme von Aufgaben gehobener Funktionen an der Philipps-Universität. Die Philipps-Universität nutzt diese Weiterbildung seit 2014 regelmäßig, um kompetente Mitarbeitende zu fördern und gezielt Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

  • Was bringt mir die Weiterbildung?

    Verwaltungsfachwirt*innen können Aufgaben gehobener Funktion in der Verwaltung selbständig und weitgehend eigenverantwortlich wahrnehmen. Das bedeutet, dass die erfolgreiche Abschlussprüfung Sie auf Verwaltungsstellen ab der Entgeltgruppe EG 9b vorbereitet. An der Philipps-Universität sind typische Arbeitsbereiche in der zentralen Universitätsverwaltung, z. B. in der Haushalts- oder Personalverwaltung, einschließlich der Wirtschaftsverwaltungen, im Dezernat Studium und Lehre oder dem International Office und Familienservice. Darüber hinaus gibt es passende Aufgabenbereiche auch in den Geschäftsstellen der wissenschaftlichen Zentren oder Serviceeinrichtungen.

    Auch berechtigt Sie der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs für ein Studium in einem grundständigen Studiengang an einer hessischen Hochschule.

  • Welche Inhalte erwarten mich in der Weiterbildung?

    Die Inhalte der Weiterbildung umfassen die folgenden fünf Themenfelder:

    · Politik & Wirtschaft in Europa

    · Rechtsgrundlagen des Verwaltungshandelns (Verwaltungs- Ordnungs- & Privatrecht)

    · Verwaltungsbetriebswirtschaft (Personalrecht, Organisations- und Personalmanagement)

    · Öffentliche Finanzen (Haushaltsrecht, doppisches Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung)

    · Besonderes Verwaltungsrecht (Kommunalrecht, soziale Sicherung)

    · Methodenkompetenz (Moderation, Präsentation, Visualisierung)

  • Welcher Ablauf der Weiterbildung erwartet mich?

    Ihre Weiterbildung beginnt nach den Osterferien und erfolgt berufsbegleitend über ca. 3 Jahre. Der Unterricht findet üblicherweise an einem Tag pro Woche von 8:00 – 15:00 Uhr während der hessischen Schulzeiten beim HVSV am Standort Gießen statt. Im Anschluss an den Lehrgang, meist mit Beginn im September, folgt dann noch für 3 – 4 Monate der verkürzte AdA-Lehrgang (Ausbildungslehrgang für Ausbilder).

    Selbstverständlich erwarten Sie im Lehrgang auch Prüfungen, die die oben aufgeführten Themenfelder abdecken. Vier schriftliche Prüfungen liegen spätestens zwei Jahre nach Lehrgangsbeginn, die anderen beiden zum Lehrgangsende. Darüber hinaus erwartet Sie eine praktische Prüfung, für die Sie in einer Projektarbeit eine Problemstellung oder einen Sachverhalt aus der Praxis selbständig erarbeiten. Diese stellen Sie üblicherweise in Form einer schriftlichen Arbeit und einer Präsentation samt Diskussion vor.

  • Welche Förderung erhalte ich von der Philipps-Universität?

    Haben Sie mit Ihrer Bewerbung Erfolg, so werden Sie unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt für die Schultage, die Prüfungstage sowie für weitere fünf Tage, die Sie für die Vorbereitung auf Prüfungen oder zum Erstellen schriftlicher Leistungen nutzen können. Neben der zeitlichen Förderung übernimmt die Philipps-Universität die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Kosten für Teile des Unterrichtsmaterials. Diese umfangreiche zeitliche Förderung durch die Philipps-Universität ergänzen Sie, indem Sie außerhalb Ihrer Arbeitszeit den Unterricht vor- oder nachbereiten, ergänzende Prüfungsvorbereitungen treffen oder sich mit Ihrer Abschlussarbeit beschäftigen. Für die Fahrt nach Gießen können Sie das Hessenticket nutzen.

    Mit dieser Weiterbildung erwartet Sie also eine interessante und zugleich herausfordernde Zeit.

  • Erfülle ich die Voraussetzungen, um mich zu bewerben?

    Das Regierungspräsidium Gießen entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und damit auch, wen die Philipps-Universität zum Lehrgang anmelden kann. Es berücksichtigt dabei sowohl die berufliche Ausbildung als auch Berufserfahrung:

    Berufliche Ausbildung

    Bewerben können Sie sich, wenn Sie in einer Erstausbildung in einem Verwaltungsberuf des öffentlichen Dienstes fundierte Kenntnisse der Verwaltungsarbeit erworben haben. Zu dieser Personengruppe gehören:

    · Verwaltungsfachangestellte

    · Fachangestellte für Bürokommunikation

    · Beamte*innen des mittleren Dienstes in der allgemeinen Verwaltung

    · Kauffrauen/Kaufmänner für Büromanagement, die die Ausbildung im öffentlichen Dienst erworben haben. Ggf. müssen Sie zunächst an dem vorbereitenden Lehrgang „Fit für Fachwirt“ teilnehmen. Bitte sprechen Sie uns an.

    · „Quereinsteiger*innen“ in die Verwaltung, die bereits die erste Angestelltenprüfung bestanden haben.

    · Kauffrauen/Kaufmänner für Bürokommunikation sowie Bürokauffrauen/Bürokaufmänner, die idealerweise ihre Ausbildung im öffentlichen Dienst erworben haben. Sie müssen auf jeden Fall an dem vorbereitenden Lehrgang „Fit für Fachwirt“ teilnehmen. Bitte sprechen Sie uns an, inwieweit Sie mit diesem Ausbildungshintergrund an dem Lehrgang zum Verwaltungsfachwirt*in teilnehmen können.

    · Außerdem erkennt das Regierungspräsidium in Einzelfällen den Erwerb von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen auf anderem Wege, z. B. auch durch passende ausländische Bildungsabschlüsse oder durch Berufserfahrung, an. Bitte sprechen Sie uns an.

    Berufspraxis

    Darüber hinaus sollten Sie diese in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse durch Berufspraxis vertieft haben. Je nach Abschlussnote muss Berufserfahrung in der Verwaltung des öffentlichen Dienstes von 30 – 54 Monaten bis zum Zeitpunkt der letzten Prüfungen des Lehrgangs vorliegen. Wir erbitten deshalb, dass Sie, falls Sie sich bewerben, zu Lehrgangsbeginn mindestens ein Jahr Berufserfahrung im öffentlichen Dienst erworben haben und prüfen,  inwieweit Ihre Berufserfahrung zu den Voraussetzungen passt. Selbstverständlich klären wir das auch gerne, bevor Sie sich bewerben.

  • Was erwartet mich im Bewerbungsprozess?

    Die Philipps-Universität schreibt regelmäßig Förderungen aus, üblicherweise Anfang Dezember mit Bewerbungsfrist zum 31. Januar des nächsten Jahres. Informationen finden Sie über die Homepage und das Bewerbungsportal der Philipps-Universität. Auch informieren wir über eine Rundmail. Wenn Sie Fragen zur Bewerbung haben, können Sie sich gerne an die unten aufgeführten Personen wenden. Die Auswahl unter den Bewerbungen erfolgt dann im Februar. An dem Auswahlprozess beteiligt sind neben der Personalleitung und der Leitung des Referats für Personalentwicklung auch jeweils eine Vertretung des Personalrats, der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie ggf. der Schwerbehindertenvertretung. Üblicherweise stellen sich die Bewerber*innen persönlich vor. Der Auswahltermin wird so gewählt, dass ausreichend Zeit bleibt zur Klärung aller formellen Fragen bis zum Lehrgangsbeginn, der üblicherweise nach den Osterferien liegt. Hierzu gehören neben der Abstimmung der Zulassung mit dem Regierungspräsidium in Gießen auch, dass zwischen der Philipps-Universität und den Kolleg*innen, die den Lehrgang besuchen, ein Qualifizierungsvertrag abgeschlossen wird. Dieser regelt neben dem Umfang der finanziellen und zeitlichen Förderung auch die Bindungsdauer an die Philipps-Universität sowie Rückzahlungsverpflichtungen.

  • Wie geht es nach dem erfolgreichen Abschluss für mich beruflich weiter?

    Nach erfolgreichem Abschluss als Verwaltungsfachwirt*in besitzen Sie die formelle Qualifikation für Stellen ab der Entgeltgruppe EG 9b. Sie können sich entweder eigeninitiativ auf interessante Stellenausschreibungen bewerben. Häufig werden Sie darüber hinaus direkt angesprochen und auf Ausschreibungen hingewiesen.

  • Wie kläre ich meine Fragen?

    Wir haben uns bemüht, alle wichtigen Punkte auf dieser Seite aufzuführen. Da selbstverständlich dennoch häufig individueller Klärungsbedarf besteht, stehen Ihnen diese Ansprechpersonen gerne zur Verfügung:

    Gerne können Sie sich an das Referat für Personalentwicklung bei Fragen bspw. zum Prozess, zur Förderung oder zu formellen Aspekten wenden.

    Gerne können Sie Kolleg*innen, die den Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, ansprechen, um deren Perspektive als Teilnehmende zu erbitten:

    (Tel.: 06421 28 26010)

    (Tel.: 06421 28 24125)

    Darüber stellt der HVSV umfangreiche Informationen bereit.