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Amtliche Mitteilungen

Die "Amtlichen Mitteilungen" sind das offizielle Veröffentlichungsorgan der Philipps-Universität Marburg. Die Universität nimmt damit die durch § 36 Abs. 4 HessHG eingeräumte Möglichkeit wahr, Satzungen der Hochschule und der Studentenschaft selbst zu veröffentlichen und damit in Kraft zu setzen. Die bislang übliche Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Hessen entfällt. An dieser Stelle werden daher seit dem 26.04.2007 die Universitätsordnungen, für deren Wirksamkeit diese Form der Veröffentlichung unabdingbar ist, in chronologischer Reihenfolge veröffentlicht.