08.03.2013
Nachwuchsförderung
Wilhelm-Hahn-und-Erben-Stiftung 2013
Die Wilhelm-Hahn-und-Erben-Stiftung mit Sitz in Bad Homburg fördert an den Universitäten Marburg und Frankfurt originäre Publikationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, für die – so die Stiftungsverfassung – „Haushalts- und sonstige Mittel nicht oder nur in ungenügendem Maße bereitstehen“.
Der Förderschwerpunkt der Stiftung liegt im geisteswissenschaftlichen
Bereich. Die Förderung besteht in den überwiegenden Fällen aus einem
Druckkostenzuschuss.
Nicht gefördert werden: Sammelbände und Festschriften, die
lediglich eine Zusammenstellung bereits veröffentlichter Schriften
darstellen, Studienreisen, Vorträge, Symposien o.ä.,
Habilitationsschriften.
Eine Antragstellung ist bis zum 05.04.2013 möglich.
Der Antrag ist zu richten an die
Präsidentin der Philipps-Universität Marburg
z.H. Frau Dr. Irina Grgic
Dez. II A.4
Biegenstraße 10
35037 Marburg
Die Präsidentin legt die Anträge dem Stiftungsvorstand in Bad
Homburg vor, der seine Entscheidung voraussichtlich im Mai 2013 treffen
wird.
Dem formlosen Antragsschreiben sind beizufügen:
- Eine kurze inhaltliche Beschreibung der Publikation (Inhaltsverzeichnis, Kurzzusammenfassung o.ä.)
- Eine von einem fachkundigen Professor oder einer fachkundigen Professorin erstellte Beurteilung
- Falls die Publikation einer Dissertation gefördert werden soll: Nach Möglichkeit beide Gutachten, zumindest jedoch das Erstgutachten
- Eine Aufstellung der für die Publikation entstehenden Kosten; nach Möglichkeit der Kostenvoranschlag eines Verlages
- Eine Erklärung (dies kann im Rahmen des Antragsschreibens erfolgen), dass bzw. warum Mittel für die Finanzierung nur in unzureichendem Maße zur Verfügung stehen und auch eine anderweitige Förderung (über andere Stiftungen oder die Industrie) nur sehr schwer zu erreichen sein wird.
Anträge, die den formellen Erfordernissen nicht genügen, werden der
Stiftung nicht vorgelegt.
Weitere Informationen:
Dr. Irina Grgic, Tel. 28-26478 oder
irina.grgic@verwaltung.uni-marburg.de

