Abschlussphase (alte Studienordnung bis SoSe 2010)
Das Abschlussphase (Modul Abschlussprojekt) besteht aus zwei Typen von Leistungsnachweisen und ergibt insgesamt 18 LP. Wenn dieses Modul und alle anderen Module des Bachelor-Studiengangs abgeschlossen sind, ist das Studium vollendet, und die Urkunde des Grades eines Bachelor der Vergleichenden Kultur- und Religionswissenschaft kann ausgestellt werden.
Die beiden Leistungstypen, die das Abschlussprojekt beinhaltet, sind
- die Teilnahme am zweisemestrigen Forschungskolloquium und
- das Verfassen der Bachelor-Arbeit.
a) Forschungskolloquium:
In der Studienordnung des Bachelor Vergleichende Kultur- und Religionswissenschaft (PDF, 274 KB) wird ein zweisemestriges Abschluss- bzw. Forschungskolloquium als Teilleistung aus dem Modul Abschlussprojekt verlangt. Beide Institute bieten Examenskolloquien an. Bitte richten Sie sich bei der Wahl des Kolloquiums nicht nach Ihrem wöchentlichen Stundenplan, sondern danach, bei wem Sie Ihre Bachelor-Arbeit schreiben möchten.
In der Europäischen Ethnologie/Kulturwissenschaft stehen Ihnen als Erstgutachterinnen/Erstgutachter Siegfried Becker, Karl Braun, Ina Merkel, Marita Metz-Becker und Harm-Peer Zimmermann zur Verfügung, in der Religionswissenschaft sind es Edith Franke und Adelheid Herrmann-Pfandt, in der Völkerkunde Ernst Halbmayer, Bruno Illius, Ulrike Krasberg, Godula Kosack, Mark Münzel und Ingo Schröder.
Bitte sprechen Sie früh genug mit der Gutachterin/dem Gutachter Ihrer Wahl um sicherzustellen, dass sie/er Ihre Arbeit zu begutachten bereit ist und dass sie/er bereit ist, zu dem Vortrag zu kommen, den Sie im Kolloquium halten werden. Außerdem sollten Sie sich Zeit einräumen, mit Ihrem Erstgutachter/Ihrer Erstgutachterin Ihr Thema intensiv zu besprechen.
Laut Studien- und Prüfungsordnung soll der Vortrag, den Sie im Kolloquium halten, einen Überblick über Ihr Forschungsvorhaben geben. Je nach individuellem Entwicklungsstand sollten Sie Ihre Idee, Ihre Vorgehensweise bzw. zu Grunde liegende Literatur- und Arbeitsschritte beschreiben können. Auch wenn dieser Vortrag in die Gesamtbenotung des Moduls mit einfließen wird, so ist er doch vornehmlich als Hilfestellung für Sie und Ihr individuelles Projekt gedacht, eine wissenschaftliche Abschlussarbeit zu entwickeln. Dennoch denken Sie bitte an eine angemessene Präsentation der Vorstellung Ihres Projektes.
Das Forschungskolloquium erstreckt sich über das Winter- und Sommersemester. Im Sommer wird von Ihnen kein Vortrag mehr zur Bachelor-Arbeit erwartet, aber dass Sie in einem eintägigen Kolloquium eine Abschlusspräsentation Ihrer Projekte vorstellen. Hier erhalten Sie noch einmal die Gelegenheit, ein Thema mit dem Sie sich längere Zeit beschäftigt haben, vor einem breiteren Publikum zur Diskussion zu stellen und die Institutsangehörigen an Ihrem Lernerfolg teilhaben. Für Sie ist dies noch einmal die Chance, sich wissenschaftlich vor einem Fachpublikum zu den Fragen zu äußern, die Sie im letzten Jahr bewegt haben. Das Forschungskolloquium kann also als Vor- und Nachbereitung Ihrer Bachelor-Arbeit begriffen werden.
b) Bachelor-Arbeit
Die Abschlussarbeit wird im dritten Studienjahr geschrieben. Damit Sie diese Arbeit schreiben können, müssen Sie sich vorher beim Prüfungsamt des Fachbereich 03 zur Bachelor-Arbeit anmelden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis von 120 LP. Nach dem vierten Semester haben Sie in der Regel folgende Module erfolgreich abgeschlossen:
| Einführungsmodul Allgemeine Kulturwissenschaft | 20 ECTS |
| Basismodul Gesellschaft, Kultur und Religion | 20 ECTS |
| Aufbaumodul Gesellschaft, Kultur und Religion | 20 ECTS |
| Modul Lehrforschungsprojekt |
24 ECTS |
Wenn Sie außerdem die erforderlichen 40 ECTS aus den externen Modulen erbracht haben, haben Sie insgesamt 124 ECTS erworben und können sich somit zur Bachelor-Arbeit anmelden. Nur durch das Modul Berufsbezogene Zusatzqualifikation erreichen Sie keine 120 ECTS, da es 14 ECTS ergibt.
Ihre Leistungen werden Ihnen, solange das sich in der Testphase befindliche Computerprogramm noch nicht zufriedenstellend arbeitet, vom Prüfungsamt auf einem Bogen (Übersicht über die bisher erbrachten Leistungen) bescheinigt. Hierzu geben Sie bitte spätestens am 16.2. eine Liste der von Ihnen besuchten Veranstaltungen und Ihre Leistungsnachweise aus den externen Modulen bei ihr ab. Bitte verwenden Sie die Checkliste. die bei den Prüfungsunterlagen dabei, die auf der Seite des FB 03 unter Studium > Prüfungsbüro > Dokumente/Downloads zu finden sind. Auch alle anderen Unterlagen, Termine und sonstigen die Prüfungsanmeldung betreffenden Belange finden Sie am besten dort.
Bitte achten Sie darauf, dass auf Scheinen oder Modulbescheinigungen immer LP bzw. ECTS und Notenpunkte stehen. Es genügt nicht, dass eine 2,0 bzw. "gut" auf dem Leistungsnachweis verzeichnet ist.
Mit den ausgefüllten Prüfungsunterlagen und der von Frau Dr. van Elsbergen unterschriebenen Checkliste mit dem Nachweis von mind. 120 LP, einem Stammdatenblatt aus dem laufenden Semester, Ihrem Studienbuch und Ihrem Bogen mit dem Thema der Bachelorarbeit gehen Sie zum Prüfungsamt (Prüfungsbüro) des FB 03, Wilhelm-Röpke-Str. 6, Block B, Zi 506 und 507 und legen Ihre Unterlagen vor.
Hier der Zeitplan für die Anmeldungen zur Bachelor-Arbeit im SoSe 10:
Zulassung und Themenausgabe 19.04.2010
Abgabe der Arbeit (Bearbeitungszeit 9 Wochen) 21.06.2010
Kolloquium mit Referat bis Ende Vorlesungszeit 16.07.2010
Begutachtung bis 19.07.2010
Ihre Bachelor-Arbeit wird von zwei Gutachterinnen/Gutachtern möglichst aus Ihrem Schwerpunktfach begutachtet werden. Wenn Sie also auf Themensuche für Ihre Bachelor-Arbeit gehen, sollten Sie sich bereits mit einer Gutachterin/einem Gutachter besprechen. In der Europäischen Ethnologie/Kulturwissenschaft wird Ihnen ein Zweitgutachter/eine Zweitgutachterin zugeteilt. Sie haben aber die Möglichkeit, Ihre Wunschgutachter auf einer Liste im Sekretariat zu benennen.
Spätestens am auf der Zulassung angegebenen Datum geben Sie Ihre Bachelor-Arbeit in zweifacher Ausführung ab, spätestens neun Wochen nach der Zulassung. Denken Sie an ein Deckblatt mit Ihren Daten und der eidesstattlichen Erklärung am Ende der Arbeit über das selbständige Verfassen und die Offenlegung aller verwendeter Quellen. Nun haben die Gutachterinnen und Gutachter vier Wochen Zeit, Ihre Arbeit zu benoten und ein schriftliches Gutachten dazu zu erstellen. Nach diesen vier Wochen dauert es weitere vier Wochen, bis Sie Ihr Bachelor-Abschlusszeugnis beim Prüfungsbüro abholen können.
Für die Bewerbung auf Master-Studiengänge an anderen Universitäten benötigen Sie gegebenenfalls ein Abschlusszeugnis, während Sie noch am Verfassen Ihrer Bacherlor-Arbeit sitzen oder andere Leistungen erwerben. Zu diesem Zweck kann ein vorläufiges Abschlusszeugnis ausgestellt werden. Voraussetzung für ein solches Zeugnis ist die erfolgreiche Absolvierung von 150 ECTS. Wenn Sie diese Anzahl erbracht haben, liefern Sie bitte alle Angaben über die Leistungen, die Sie seit der Anmeldung zur Bachelor-Arbeit erbracht haben, bei Ihrer Studienkoordination ab. Diese wird in Zusammenarbeit mit Markus Weber, der sich um die Studienangelegenheiten des FB 03 kümmert, und dem Prüfungsamt des FB 03 ein solches vorläufiges Zeugnis ausstellen.
In den meisten Fällen werden Sie, während oder nachdem Sie Ihre Bachelor-Arbeit schreiben, noch Leistungen in Ihrem Schwerpunktfach erwerben. Bringen Sie nach dem Abschluss Ihrer letzten Prüfung alle noch fehlenden Leistungsnachweise und eine Aufstellung des noch nicht nachgewiesenen Studienplans des letzten Semesters zum Prüfungsamt, damit dieses Ihnen Ihr Zeugnis ausstellen kann.

