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Lehrende am Institut für Politikwissenschaft

Auf dieser Seite finden Sie eine Aufstellung der Lehrenden an unserem Institut.
Diese können Sie sich auch nach Fachgebiet oder in alphabetischer Reihenfolge anzeigen lassen.
Emeritierte oder pensionierte Professoren finden Sie auf dieser Seite.

Professorinnen und Professoren

Birsl Prof. Dr. Ursula  Universitätsprofessorin
Derichs Prof. Dr. Claudia  Universitätsprofessorin
Henkenborg Prof. Dr. Peter  Universitätsprofessor
Henninger Prof. Dr. Annette  Universitätsprofessorin
Kannankulam
Prof. Dr. John  Juniorprofessor
Koch-Baumgarten
Prof. Dr. Sigrid
 Universitätsprofessorin
Kurz-Scherf Prof. Dr. Ingrid  Universitätsprofessorin
Noetzel
Prof. Dr. Thomas  Universitätsprofessor
Ouaissa
Prof. Dr. Rachid
 Universitätsprofessor
Westle Prof. Dr. Bettina  Universitätsprofessorin
Zimmermann
Prof. Dr. Hubert
 Universitätsprofessor


Privatdozenten, Honorar- und außerplanmäßige Professoren

Becker Prof. Dr. Jörg Honorarprofessor (pensioniert)
Becker PD Dr. Johannes M. Privatdozent
Rudolph
PD Dr. Clarissa
Privatdozentin
Wiesner PD Claudia
Privatdozentin


Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Bücker   Dr. Nicola  Wissenschaftliche Mitarbeiterin
El-Masry   Dr. Ingrid  Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Elsinger

Milena
 Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Heyder
  Dr. Aribert
 Akademischer Rat
Huke

Nikolai
 Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Kleiner

Tuuli-Marja
 Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Köhler

Uta
 Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Linke
  Daniela
 Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Marx
  Daniela
 Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Reusch   Marie
 Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Schmitt
  Sophie       
 Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Sielschott

Dr. Stephan
 Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Trautwein
  Klaus
 Oberstudienrat im Hochschuldienst
Vidot
  Viviane  Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Wittich

Stefanie
 Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Lehrbeauftragte

weitere Informationen hier.
 

Allgemeine Erläuterungen

Es gibt verschiedene Arten der Lehrtätigkeit, die von verschiedenen Lehrenden wahrgenommen werden.

UniversitätsprofessorInnen sind beamtete oder angestellte HochschullehrerInnen. Normalerweise sind sie in einem oder mehreren Arbeitsschwerpunkten spezialisiert. Unter den ProfessorInnen gibt es Unterschiede unter besoldungsrechtlichen Aspekten. Neben den alten Besoldungsstufen C 2-, C 3- und C 4 gibt es neuerdings nur noch die Stufen W1, W2 und W3.

HochschuldozentInnen sind der Gruppe der Professoren gleichgestellt, d.h. sie haben gleiche Rechte und Pflichten wie Professoren, sind allerdings befristet beschäftigt.

In der Regel sind alle ProfessorInnen prüfungsberechtigt für Diplom- und Magisterprüfungen sowie für Staatsexamina. Sie bieten Übungen, Proseminare, Seminare, Kolloquien und Vorlesungen an. Neben der Lehre (incl. Prüfungen) widmen sich die ProfessorInnen vor allem der Forschung; ihr Stundendeputat (8 SWS) ist daher so gehalten, dass dies auch möglich ist. Außerdem werden ihnen regelmäßig Forschungsfreisemester gewährt, in denen sie keine Lehrverpflichtungen haben. Eine Honorarprofessur wird nicht vergütet und hat ein deutlich geringeres Lehrdeputat. PrivatdozentInnen sind habilitiert, aber ohne Professur.

Wissenschaftliche AssistentInnen sind promovierte WissenschaftlerInnen, die sich wie die den HochschullehrerInnen direkt zugeordneten wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und wissenschaftlichen Hilfskräfte als akademischer Nachwuchs in Forschung und Lehre qualifizieren sollen (Habilitation bzw. Promotion); auch sie sind zeitlich befristet beschäftigt.

Zum "akademischen Mittelbau" gehören ferner wissenschaftliche MitarbeiterInnen auf Dauerstellen , Akademische Räte und Oberräte sowie Studienräte und Oberstudienräte im Hochschuldienst, die mit ständigen Aufgaben in Lehre und Forschung betraut sind, letztere vor allem mit Lehraufgaben.

Lehrbeauftragte führen als nicht hauptamtliche Lehrkräfte Lehrveranstaltungen durch, die insbesondere zur Ergänzung oder Erweiterung des Lehrangebots der hauptamtlichen Lehrkräfte dienen. Lehraufträge müssen von Semester zu Semester neu bewilligt werden.

Prüfungsberechtigte für Modulprüfungen (bis auf das B.A.- und M.A.-Prüfungsmodul) müssen mind. einen Lehrauftrag haben.

Zuletzt aktualisiert: 08.01.2013 · Christina Scheurich

 
 
 
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