Grundzüge der Selbstverwaltung
In den 1970er Jahren wurde die Ordinarienuniversität ("one man - one
vote") von der so genannten Gruppenuniversität abgelöst. Das bedeutet,
dass ein großer Teil der an den meisten deutschen Universitäten
getroffenen Entscheidungen in Gremien der Selbstverwaltung, unter
Beteiligung der Universität angehörenden Statusgruppen
(Professoren/-innen, Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen, technisch
administrative Mitarbeiter/-innen, Studierende) getroffen werden. Die
Grundlage für die Gremienarbeit an der Philipps-Universität bildet das
am 14.12.2009 in Kraft getretene
Hessische
Hochschulgesetz (HHG) sowie die
Geschäftsordnung für die Gremien der Philipps-Universität. Die
Hochschulleitung setzt sich aus dem
Präsidium,
bestehend aus dem Präsidenten bzw. der Präsidentin, den Vizepräsidenten
bzw. Vizepräsidentinnen und dem Kanzler bzw. der Kanzlerin, zusammen.
Der Hochschulrat, dem auch Externe der Universität angehören, berät das
Präsidium in Fragen, die aus der Berufswelt an die Universität
herangetragen werden. Ferner gibt er z.B. Empfehlungen zur
Studiengangsplanung, zu den Evaluierungsverfahren und zum Wissens- und
Technologietransfer (§ 42). Der Senat, dem Vertreter und Vertreterinnen
aller Statusgruppen aus den Fachbereichen angehören, berät in
Angelegenheiten der Forschung, Lehre und Studium und überwacht die
Geschäftsführung des Präsidiums (§ 36). Die Studierenden werden auf der
Universitätsebene durch das
Studierendenparlament (StuPa) (§ 78) und den
Allgemeinen
Studierendenausschuss (AStA), das geschäftsführende Organ der
verfassten Studierendenschaft, vertreten. Einmal im Monat treffen sich
alle Fachschaftsvertreter/-innen aus den Fachbereichen zur
Fachschaftenkonferenz
(FSK).
Der Fachbereich (Struktur siehe Organigramm FB
03) ist die organisatorische Grundeinheit der Hochschule (§ 43). Er
wird vom Dekanat
geleitet, dem der Dekan bzw. die Dekanin, der Prodekan bzw. die
Prodekanin und der Studiendekan bzw. die Studiendekanin angehören. Die
Studierenden sind im Fachschaftsrat
organisiert. Zusätzlich existieren sieben Fachschaften auf
der Ebene der Fachgebiete sowie die Linke Fachschaft. Der
Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des
Fachbereichs und fungiert als Beratungs- und Entscheidungsgremium (§
44). Er erlässt z.B. die Studien- und Prüfungsordnungen, macht
Vorschläge für die Entwicklungsplanung oder Einrichtung bzw. Aufhebung
von Studiengängen. Die Dekanate übernehmen die Vorbereitung und
Umsetzung der im Fachbereich getroffenen Beschlüsse (§ 45).
Der Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Philosophie
verfügt über vier Ausschüsse:
-
den Forschungs- und Promotionsausschuss (Promotionen,
Habilitationen, Forschungsangelegenheiten, Nachwuchsförderung,
Genderpolitik)
Die so genannten Fachbereichsbeauftragten übernehmen spezifische
Aufgaben. Der Fachbereich verfügt gegenwärtig über sechs Bibliotheksbeauftragte
für die jeweiligen Fächer und eine Frauenbeauftragte nebst drei
Stellvertreterinnen.