16.02.2012
Beschlüsse der Prüfungsausschüsse für Bachelor- und Masterstudiengänge am Fachbereich 03
Um die Transparenz der Beschlussfassungen der Ausschüsse zu erhöhen, werden Beschlüsse der Ausschüsse, die alle Lehrenden und Studierenden des Fachbereichs kennen sollten, zukünftig im Uni-Intranet veröffentlicht.
Nach wie vor werden alle Beschlüsse und Ergebnisse der
Ausschussberatungen im Protokoll festgehalten, das im Dekanat
hinterlegt ist. Hinter dem jeweiligen Beschluss finden Sie in Klammern
das entsprechende Sitzungsdatum.
Abgabefristen von Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen müssen vier Wochen vor Beginn der neuen Vorlesungszeit abgegeben werden. (Stand 23. April 2008) Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit ist im Krankheitsfall bis zu drei Wochen möglich. Voraussetzung für die Bewilligung eines Antrags auf Verlängerung der Bearbeitungszeit im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attests (Stand 31. Oktober 2007)
Zur Umgangsweise mit Plagiaten
Der Ausschuss empfiehlt, bei schriftlichen Prüfungsleistungen eine
Erklärung über die Eigenständigkeit der Leistung zusammen mit der
Arbeit abzugeben. Nähere Informationen im pdf-Format:
Prüfungsberechtigung für BA- und MA-Arbeiten
Nach den Allgemeinen Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen in Bachelor- und Masterstudien (§ 13 Abs. 1) und dem HHG, sind alle Dozenten unter Einschluss Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Lehrbeauftragter in allen Modulprüfungen bis zur Abschlussprüfung, die in den neuen Studiengängen auch nur noch eine Teilprüfung ist, prinzipiell prüfungsberechtigt. Der Prüfungsausschuss hat in früheren Sitzungen (02. Juli 2007) bereits festgelegt:
1. dass bei den schriftlichen Prüfungen mindestens ein/e Gutachter/in Professor/in (Erst- oder Zweitgutachten) sein muss;
2. dass im Regelfall Abschlussprüfungen von Hochschullehrern und promovierten, an der Hochschule beschäftigten Mitarbeitern durchgeführt werden sollen;
3. dass im Einzelfall per Entscheid des jeweiligen Direktoriums davon abgewichen und anderen Lehrenden eine Prüfungsberechtigung erteilt werden kann. (23. Januar 2008)

