Promotion im Bereich der Gesellschaftswissenschaften und Philosophie
Eine Promotion (Dr. phil.) in den Fächern Europäische Ethnologie/Kulturwissenschaft, Philosophie, Politikwissenschaft, Religionswissenschaft, Soziologie und Kultur- und Sozialanthropologie (vorher: Völkerkunde) wird am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Philosophie (FB 03) betreut und geprüft. Wenn Sie sich für eine Promotion interessieren, wenden Sie sich zunächst an die Professorinnen und Professoren des Faches. Hier können Sie Ihr Promotionsvorhaben diskutieren und weitere inhaltliche Fragen klären. Wenn Sie sich auf die Betreuung Ihrer Arbeit verständigt haben, können Sie sich formell beim Fachbereich 03 als DoktorandIn anmelden.
Die Annahme als DoktorandIn und die Zulassung zur Promotion nach Einreichung der Dissertation erfolgt über den Forschungs- und Promotionsausschuss, den Terminplan der FB-Gremien finden Sie unter https://www.uni-marburg.de/fb03/aktuelles.
Der Weg zur Promotion
1. Das Promotionsvorhaben zunächst mit Professor/-innen des Faches klären und auf die Betreuung der Arbeit verständigen.
2. Anmeldung als DoktorandIn:
Die Hinweise zur Anmeldung "Annahme als Doktorandin/Doktorand" lesen.
(Anmerkung: Sofern der Abschluss im Ausland erworben wurde, ist zusätzlich eine Äquivalenzbescheinigung vorzulegen aus der ersichtlich ist, dass der Abschluss den Anforderungen des §5 der Promotionsordnung entspricht. Auf der Seite http://www.uni-marburg.de/international/ausldoktor finden Sie Informationen für Doktoranden mit ausländischem Abschluss sowie ein Formular, mit dem Sie Ihren erworbenen Abschluss prüfen lassen können. Informationen finden Sie auch unter http://www.anabin.de. Zeugnisse sind in deutscher Übersetzung einzureichen.)
3. Das Anmeldeformular "Annahme als Doktorandin/Doktorand" ausfüllen.
4. Die Unterlagen im Dekanat des Fachbereichs 03 (Raum 05B07-09) spätestens 1 Woche vor der jeweiligen Sitzung des Forschungs- und Promotionsausschusses bei Frau Dr. Ina Drescher-Bonny oder Frau Rabea Bender abgeben.
5. Der Forschungs- und Promotionsausschuss wird formell über Ihre Annahme als Doktorand/-in befinden.
6. Mit der Abgabe Ihrer Dissertation ist das Antragsformular für die Zulassung zur Promotion
- Formular Eröffnung Promotionsverfahren nach der Ordnung von 1984 - Annahme als DoktorandIn bis 14. April 2010 -
bzw.
- Formular Eröffnung Promotionsverfahren nach der neuen Ordnung von 2009, in Kraft getreten am 15.04.2010 - Annahme als DoktorandIn ab 15.04.2010 -
einzureichen, über die Eröffnung des Promotionsverfahrens
entscheidet der Forschungs- und Promotionsausschuss. Der Antrag mit
allen Unterlagen muss spätestens 1 Woche vor der
jeweiligen Sitzung des Ausschusses im Dekanat bei Frau Dr. Ina
Drescher-Bonny eingereicht werden (Termine s. unter Aktuelles aus der
FB-Homepage). Sind die Unterlagen unvollständig, wird der Antrag nicht
vom Forschungs- und Promotionsausschuss behandelt.
Spätestens vier Wochen nach Einreichung des Antrages müssen die
fehlenden Unterlagen im Dekanat nachgereicht werden, damit der
gestellte Antrag in der folgenden Sitzung des Ausschusses behandelt
werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der Antrag unbearbeitet mit
den evtl. bereits vorgelegten Unterlagen an die Antragstellerin/den
Antragsteller zurückgeschickt.
Promotionsordnung zum Sommersemester 2010:
Am 15. April 2010 trat am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Philosophie die neue Promotionsordnung vom 17. Juni 2009 in Kraft. Für Promovierende, die vor dem 15. April 2010 als DoktorandInnen angenommen wurden, gilt die alte Promotionsordnung vom 09. Juli 1984, zuletzt geändert in 2001.
Im Folgenden einige wichtige Änderungen, die sich vor allem für die
DoktorandInnen
durch qualitative Zulassungsanforderungen
ergeben:
Auszug aus § 5 neue Promotionsordnung
§ 5 Annahme als Doktorandin oder Doktorand
(1) Über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet der Promotionsausschuss aufgrund eines an den Vorsitz zu richtenden schriftlichen Antrags, dem die erforderlichen Nachweise beizufügen sind:
a) das Abschlusszeugnis des Studiums - Anmerkung: bei im
Ausland erworbenen Abschlüssen ist eine Äquivalenzbescheinigung
vorzulegen, aus der ersichtlich ist, dass der Abschluss den
Anforderungen von § 5 der Promotionsordnung entspricht, s. o. auch
Formular Antrag auf Annahme als DoktorandIn; die Zeugnisse sind in
deutscher beglaubigter Übersetzung vorzulegen -,
b) die Angabe des vorläufigen Arbeitstitels der Dissertation mit einer
kurzen Schilderung des Forschungsprojekts einschl. der Vorlage
eines Zeitplans,
c) die schriftliche(n) Betreuungszusage(n) für die geplante
Dissertation,
d) die Angabe des Promotionsfaches gem. § 2 Abs. 3,
e) eine Erklärung, ob die Bewerberin oder der Bewerber bereits einen
Antrag auf Annahme
als Doktorandin oder Doktorand oder auf Zulassung zu einem
Promotionsverfahren gestellt hat, und eine Mitteilung darüber, ob sie
oder er sich zu Promotionsverfahren in anderen Fachgebieten
angemeldet hat oder hatte,
f) ein Zeugnis der Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter
Nachweis,
g) in den Fällen nach Abs. 2 c) Nachweis über das erfolgreich
absolvierte Eignungsfeststellungsverfahren.
Für die Antragstellung sind die Formulare zu verwenden, die auf der
Webseite des Fachbereichs zur Verfügung stehen.
(2)Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin
oder Doktorand ist in der Regel
b) ein Master-Abschluss (120 LP) in einer für
die Dissertation erforderlichen Fachrichtung mit
einer Abschlussnote
von mindestens 2,3 bzw. 10
Notenpunkten,
oder
c) ein
abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit
einer Eignungsfeststellung für Bewerberinnen und
Bewerber,
- die ein Universitätsstudium in einer anderen Fachrichtung als
derjenigen der Dissertation, oder
- ein Bachelor-Studium mit weniger als acht
Fachsemestern, oder
- ein Diplom an einer Fachhochschule abgeschlossen
haben.
Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Personenkreis unter c) erfolgt die Eignungsfeststellung durch zwei Fachgutachten (Kriterien zur Eignungsfeststellung) von zwei prüfungsberechtigten Fachvertreterinnen oder Fachvertretern aus dem Fachbereich gem. § 4 Abs. 4.
(3) Der Promotionsausschuss gewährleistet durch die Annahme Betreuung und spätere Begutachtung der Arbeit und ist der Doktorandin oder dem Doktoranden bei unverschuldeten Problemen im Rahmen der Promotion behilflich. Insbesondere bemüht er sich bei Weggang der betreuenden Hochschullehrerin oder des betreuenden Hochschullehrers in Kooperation mit der zuständigen Einrichtung um eine Weiterbetreuung der Dissertation.
(4) Der Promotionsausschuss entscheidet über etwaige Auflagen, die bis zur Einleitung des Promotionsverfahrens (Einreichung der Dissertation) erfüllt werden müssen. Die Auflagen sollen die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit sicherstellen. Sie können sich insbesondere auf Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen und das Ablegen einzelner Prüfungen erstrecken.
(5) Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist darüber hinaus die Zusage mindestens einer Betreuerin oder eines Betreuers aus dem Fachbereich und ggf. weitere Ausbildungs- und Betreuungszusagen, die vom Promotionsausschuss bestätigt werden.
Graduiertenzentrum Geistes- und Sozialwissenschaften
Seit Juli 2005 besteht das Graduiertenzentrum Geistes- und Sozialwissenschaften. Es eröffnet den Marburger Doktorandinnen und Doktoranden ein Angebot zur interdisziplinären Vernetzung und Förderung Ihrer Dissertation. Die Kontaktdaten zur Promotionsanmeldung und zum Zentrum finden Sie im Folgenden:
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Promotionsanmeldung:
Dekanatsreferentin FB 03 Philipps-Universität Marburg Frau Dr. Ina Drescher-Bonny Wilhelm-Röpke-Str. 6 B-Turm, 5. Stock, Raum 05B07 Telefon: (06421) 28 25 396 Fax: (06421) 28 25 467 E-Mail: ina.drescherbonny@staff.uni-marburg.de |
Promotionsförderung/-vernetzung: Graduiertenzentrum Geistes- und Sozialwissenschaften Philipps-Universität Marburg Wilhelm-Röpke-Str. 6 E-Turm, 2. Stock, Raum 210 Telefon: (06421) 28 26 141, 28 24 069 Fax: (06421) 28 26 099 E-Mail: info@graduiertenzentrum.de |

