Häufig gestellte Fragen und häufig erteilte Auskünfte
Allgemeines
Mir fehlen Noten in meinem Notenspiegel!
Eine Note in meinem Notenspiegel ist
falsch, was kann ich tun?
Wo und wie bekomme ich ein Transcript of Records?
Kann eine andere Person für mich etwas auf dem Prüfungsamt erledigen?
Kann ich mich bei Ihnen exmatrikulieren?
Woran erkenne ich, ob mein (Papier-)Schein in Ordnung ist?
Ich habe eine Frage zu meinem Studium, wen
kann ich fragen?
B.A. und M.A.
Ich bin fertig. Wann bekomme ich mein Zeugnis?
*Wann* und *wie* kann ich mich zur B.A.- oder M.A.-Arbeit anmelden?
Wo erhalte ich die Modulabschlussbescheinigung für meine B.A.- oder M.A.-Arbeit?
Nach welcher Studienordnung studiere ich?
Ich bin während der Bearbeitungsfrist für meine B.A./M.A.-Arbeit krank geworden. Was kann ich tun?
Für mein Zeugnis brauche ich eine englische
Übersetzung der Modultitel. Wo finde ich diese?
Was muss ich bei der Abgabe meiner B.A./M.A.-Arbeit beachten?
Lehramt
Romanistik: Ich habe mich nicht anmelden können für eine Prüfungsleistung!!
Romanistik: Die Prüfung, für die ich mich anmelden möchte, fehlt. Was kann ich tun?
Romanistik: Kann/Muss ich mich von Prüfungen auch abmelden, wenn ich Sie nicht mehr ablegen will?Anglistik: Warum wird das Modul V1 nicht abgeschlossen, obwohl ich doch alle Leistungen habe?
Anglistik: Warum wird das Modul V2 nicht abgeschlossen, obwohl ich doch alle Leistungen habe?
Bin ich bei Ihnen richtig?
Bei uns sind Sie richtig,
wenn Sie ein Fach im FB 10 studieren und Fragen haben zu
- Zeugniserstellung und Zeugnisaushändigung für B.A., M.A., Magister und Promotion
- Notenberichtigungen in den Fächern, die online verwaltet werden
- Anmeldung zur B.A.- oder M.A.-Arbeit, zur Magisterarbeit, zur Promotion und zur Habilitation
- Erstellung/Aushändigung von Datenabschriften (Transcript of Records)
- Ausgabe der Latinum- und Graecumzeugnisse
Mir fehlen Noten in meinem Notenspiegel!
Wahrscheinlich hat der Dozent/das Sekretariat die Noten noch nicht eingegeben. Wenden Sie sich zuerst an diese Stellen, da wir von den Noten auch erst dann wissen, wenn sie eingetragen sind.
Fehlen Noten aus einem Semester vor dem Beginn der Online-Verwaltung (z.B. LAaG Latein, Griechisch, Französisch, Spanisch, Italienisch: alles vor dem Wintersemester 2010/2011), können bei Vorlage des ordnungsgemäßen Scheines auf dem Prüfungsamt nachgetragen werden. Für Noten ab dem WS10/11 wenden Sie sich bitte an den Dozenten/das Sekretariat.
Angerechnete Noten (z.B. Ausland, anderer Studiengang, andere Universität) müssen auch erst erfasst werden. Dies geschieht in aller Regel ohne Ihr Zutun. Wenn etwas fehlen sollte, können Sie mit dem Anerkennungsdokument auf dem Prüfungsamt vorbeikommen (Öffnungszeiten).
Eine Note in meinem Notenspiegel ist falsch, was kann ich tun?
Wenn es sich um eine ältere nacherfasste Note (z.B. der Romanistik vor WS 2010/11), über die Sie noch einen Papierschein haben, oder eine aus dem Ausland anerkannte Leistung handelt, kommen Sie mit der Notenbescheinigung in die Sprechstunde des Prüfungsamtes.
Wenn es sich um eine aktuelle Note (z.B. Romanistik ab inkl. WS 2010/11) handelt, sprechen Sie die Dozentin/den Dozent direkt an.
Wo und wie bekomme ich ein Transcript of Records?
Für die Studiengänge des FB 10 stellen wir Transcripts of Records (Datenabschriften) aus. Das Verfahren ist hier beschrieben. Denken Sie daran, dass Sie sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen müssen.
Lehramtsstudierende, die ein Fächerübergreifendes Transcript (z.B. für den Pädagogischen Austauschdienst) benötigen, wenden sich hierzu bitte an das Zentrale Prüfungsbüro für das Studium des Lehramts an Gymnasien.
Kann eine andere Person für mich etwas auf dem Prüfungsamt erledigen?
Ja. Dafür müssen Sie die betreffende Person mit einer Vollmacht ausstatten, auf der das zu Erledigende genau beschrieben ist. Ebenso muss die Vollmacht beide vollständigen Namen, Geburtsdaten und -orte beinhalten und von Ihnen mit Datum unterschrieben sein. Die betreffende Person Ihres Vertrauens muss sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen können.
Kann Ich mich bei Ihnen exmatrikulieren?
Nein. Dies können Sie nur auf Antrag beim Studierendensekretariat vornehmen lassen.
Woran erkenne ich, ob mein (Papier-)Schein in Ordnung ist?
Wenn Sie einen alten Papier-Schein nachtragen lassen möchten, beachten Sie bitte, dass dieser ordnungsgemäß ausgestellt sein muss. D.h. im einzelnen:
- alle Angaben müssen vollständig sein, insbesondere Name,
Matrikelnummer, Semester und Modul (bei Wahlmöglichkeiten auch
unbedingt ob (a) oder (b) gewählt wurde) inkl. entsprechend richtiger
Angabe zu Leistungspunkten gem. Studienordnung bzw.
Kerncurriculum,
- die Note muss im 00-15 Punkte System eingetragen sein, nicht als
"Schulnote",
- achten Sie bitte weiterhin darauf, dass der Schein das Datum der Erbringung der letzten Leistung tragen muss, also z.B. der Abgabe der Hausarbeit, nicht das Datum des Gutachtens oder das Ausstellungsdatum des Scheines,
- es dürfen keine nachträglichen Änderungen am Schein vorgenommen worden sein. Weder mit TippEx, noch mit Kugelschreiber. Sollte Ihr Dozent am Schein dennoch eine Änderung (Datum, Note, Modulzuordnung o.ä.) vornehmen, so achten Sie dringend darauf, dass diese Änderung auch gestempelt und abgezeichnet wird.
Ich habe eine Frage zu meinem Studium, wen kann ich fragen?
Wenden Sie sich mit allgemeinen Fragen bitte an die Studienberatung Ihres Studiengangs.Ich bin fertig. Wann bekomme ich mein Zeugnis?
Sobald Sie alle Leistungen erbracht haben, schicken Sie uns die Datei (hier sind diese zu finden), in der Sie alle Leistungen aufgelistet haben, und reichen uns Ihre Scheine in Kopie ein.
Wann und *wie* kann ich mich zur B.A.- oder M.A.-Arbeit anmelden?
Sie können sich zu den Öffnungszeiten des Prüfungsamts zur Abschlussarbeit anmelden, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Anmeldeformulare und eine Beschreibung des Vorgangs finden Sie auf unserer Studiengangsseite.
Wann muss ich mich für die B.A.- oder M.A.-Arbeit anmelden, um in einem bestimmten Semester fertig zu werden?
Damit Ihr Zeugnis auf ein bestimmtes Semester datieren kann, muss Ihre letzte Studienleistung aus diesem Semester stammen. Dies ist i.d.R. die Abschlussarbeit, kann aber u.U. auch ein beliebiger anderer Schein sein. Eine Leistung datiert immer auf den Tag der Erbringung, nicht der Bewertung der Leistung; es gilt für die Abschlussarbeit also der Tag der Abgabe, nicht die Erstellung der Gutachten. Inwieweit Sie hierüber hinaus noch immatrikuliert bleiben müssen, klären Sie bitte mit dem Studierendensekretariat.
Wann muss ich mich für die B.A.-Arbeit anmelden, wenn ich mich für einen M.A.-Studiengang bewerben möchte?
Beachten Sie bitte in diesem Fall, dass Ihr Zeugnis ein Datum aus dem Semesters vor Ihrem ersten Mastersemester haben muss (i.d.R. spätestens den 31.3. oder 30.9.). Melden Sie sich also rechtzeitig zu Ihrer Abschlussarbeit an (die Fristen der B.A.-Arbeit entnehmen Sie bitte Ihrer jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung). Weitere Informationen finden sie hier.
Wo erhalte ich die Modulabschlussbescheinigung für meine B.A.- oder M.A.-Arbeit?
Diese Bescheinigung erstellt das Prüfungsamt und verständigt Sie, sobald sie vorliegt.
Nach welcher Studienordnung studiere ich?
Für Sie gilt in der Regel die Studienordnung, die in Ihrem ersten Fachsemester in Kraft war. Informationen zu verschiedenen Studienordnungen finden Sie auf unser Studiengangsseite.
Ich bin während
der Bearbeitungsfrist für meine B.A./M.A.-Arbeit krank geworden. Was
kann ich tun?
Mit einem ärztlichen Krankheitsattest können Sie die Bearbeitungsfrist für Ihre Arbeit um die attestierte Zeit verlängern. Dafür reicht ein formloser Antrag (auch per Mail) in Verbindung mit dem Attest an das Prüfungsamt.
Für mein Zeugnis brauche ich eine englische Übersetzung der Modultitel. Wo finde ich diese?
Die englischen Übersetzungen der Modultitel entnehmen Sie bitte der Studienordnung Ihres Studiengangs. Sie dürfen hier keine eigene Übersetzung anfertigen! Falls die Übersetzungen noch nicht in der Studienordnung angegeben sind wenden Sie sich bitte an Ihren Studiengang.
- Für Studiengänge am CNMS siehe hier: Formularcenter
- Für den B.A. Historische Sprach-, Text- und Kulturwissenschaften
siehe hier:
Übersetzung der Modulbezeichungen
Was muss ich bei der Abgabe meiner B.A./M.A.-Arbeit beachten?
Ihre Arbeit muss innerhalb der Frist, die Sie mit der Zulassung bekommen haben, abgegeben werden. Dies geschieht in der Regel persönlich auf dem Prüfungsbüro. Bei der Zusendung per Post gilt das Datum des Stempels.
Die Arbeit muss in zweifacher Ausfertigung gebunden eingereicht werden. Es muss nicht Hardcover sein, eine Softcover-Klebebindung reicht völlig aus. Nicht ausreichend sind jedoch lose Abgabeformen, z.B. geheftet oder gelocht in einem Ordner. Es muss auch in jedes Exemplar eine Erklärung eingebunden werden, in der Sie erklären, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst haben. Einen vorformulierten Text dafür finden Sie im Anhang des Anmeldeformulars, mit dem Sie sich zur Arbeit angemeldet haben.
Weiter Anhänge (CD, Kopien, Memorystick, Festplatte, Dokumentationen etc.) sind nur notwendig, wenn die Aufgabenstellung Ihrer Arbeit dies verlangt. In der Regel trifft dies nur zu, wenn es mit dem Betreuer so vereinbart worden ist.
Romanistik: Ich habe mich nicht anmelden können für eine Prüfungsleistung!!
Falls die Frist für die Anmeldung abgelaufen ist, sind Sie zu spät dran.
Falls die Prüfung für Ihren Dozenten nicht angelegt ist, geben Sie bitte Ihrem Dozenten Bescheid, dass er dringend das Nötige veranlassen soll.
Falls Sie definitiv nicht zu spät dran sind und ein technischer Defekt vorliegt, schicken Sie sofort eine Mail an das Prüfungsamt (hipofb10@staff.uni-marburg.de). Geben Sie unbedingt an, in welchem Studiengang und Fach für welche Teilleistung in welchem Modul bei welchem Dozenten Sie sich anmelden wollten. Der Zeitstempel der Mail gilt als Beweis, dass Sie sich rechtzeitig anmelden wollten.
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag, da die Server dann meist überlastet sind!
Romanistik: Warum muss ich mich zu Prüfungen anmelden? Was sind eigentlich die Konsequenzen, wenn ich mich nicht anmelde?
Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie ihren Willen, die betreffende Prüfung in dem aktuellen Semester bei dem ausgewählten Dozenten zu absolvieren. Wenn Sie sich nicht anmelden, kann keine Leistung in Ihrem Notenkonto erfasst und eingetragen werden.
Dies gilt auch dann, wenn Sie trotz fehlender Anmeldung an einer Veranstaltung teilgenommen und z.B. eine Hausarbeit/eine Klausur etc. geschrieben haben: Diese Leistung verfällt.
Romanistik: Die Prüfung, für die ich mich anmelden möchte, fehlt. Was kann ich tun?
Wenn Ihnen eine Prüfung, für die Sie sich anmelden möchten, nicht angezeigt wird, sprechen Sie den entsprechenden Dozenten an, damit diese/r veranlassen kann, dass die Prüfung noch angelegt wird. Beachten Sie, dass dies u.U. mehrere Tage dauern kann. Warten Sie also nicht bis zum letzten Moment, da Sie sonst das Ablaufen der Anmeldefrist riskieren und sich nicht mehr werden anmelden können.
Melden Sie sich unter keinen Umständen (zur Sicherheit) für eine ähnliche Prüfung an, die Sie nicht absolvieren werden, also z.B. in einem anderen Modul oder bei einem anderen Prüfer. Wenn Sie diese Prüfung dann nicht absolvieren, werden Ihnen hierfür 00 Punkte verbucht werden! Sehen Sie weiterhin auch hier:
Romanistik: Muss ich mich für alle Prüfungen anmelden? Auch für die Prüfungen in meinem Fach außerhalb der Romanistik, nämlich Mathematik/Sport/Englisch/Physik/Chemie/Latein?
Das Anmeldeverfahren mit TAN wird am FB10 nur für das Lehramtsstudium an Gymnasien im Fach Französisch, Italienisch und Spanisch angewandt. Alle Modulteilleistungen, die in diesen Fächern angerechnet werden sollen, müssen angemeldet werden. D.h. alle Teilprüfungen, die in einem der Module 1-11 angerechnet werden sollen, unterliegen dem Anmeldeverfahren.
Ob andere Fachbereiche in ihren Studiengängen dieses Verfahren anwenden, können Sie in dem betreffenden Fachbereich erfragen.
Romanistik: Kann/Muss ich mich von Prüfungen auch abmelden, wenn ich Sie nicht mehr ablegen will?
Die Anmeldung und Abmeldung zu Prüfungen kann
nur bis zu dem vor Semesterbeginn bekannt gegebenen
Termin geschehen. Die Frist gilt auch für die Abmeldung. Dies bedeutet:
Bis zu diesem Termin müssen Sie sich entscheiden, ob Sie diese Prüfung
ablegen wollen oder nicht. Durch die Anmeldung bzw. Abmeldung wird Ihr
Wille verbindlich geäußert.
Anglistik: Warum wird das Modul V1 nicht abgeschlossen, obwohl ich doch alle Leistungen habe?
Entweder haben Sie i.d.R.
a) die Bereiche V1a und V1b gemischt (z.B. V1a Varieties of English
und V1b Psycholinguistik)
oder
b) in V1a oder V1b zweimal dieselbe Leistung erbracht (z.B. V1a Varieties of English ohne Hausarbeit (4 ECTS) und V1a Varieties of English mit Hausarbeit (8 ECTS)).
Lösung: Lassen Sie sich von der Studienberatung bestätigen, dass Sie eine der beiden Leistungen umtragen lassen können, und kommen Sie mit dem Bescheid in die Sprechstunde, damit wir die Umtragung vornehmen können.
Weiterhin muss eine Teilleistung mit 4 ECTS-Punkten und eine mit 8 Punkten absolviert werden, nicht beide mit 4 oder beide mit 8. In solchen Fällen wird das Modul ebenfalls nicht abgeschlossen.
Anglistik: Warum wird das Modul V2 nicht abgeschlossen, obwohl ich doch alle Leistungen habe?
In aller Regel ist in solchen Fällen die Kombination falsch gewählt/eingetragen:2x Literaturgeschichte und -theorie
oder
2x HS Genre / Epoche
anstatt
1x Literaturgeschichte und -theorie + 1x Genre/Epoche.
Lösung: Lassen Sie sich von der Studienberatung bestätigen, dass Sie eine der beiden Leistungen umtragen lassen können, und kommen Sie mit dem Bescheid in die Sprechstunde, damit wir die Umtragung vornehmen können.
Weiterhin muss eine Teilleistung mit 4 ECTS-Punkten und eine mit 8 Punkten absolviert werden, nicht beide mit 4 oder beide mit 8. In solchen Fällen wird das Modul ebenfalls nicht abgeschlossen.

