Nebentätigkeiten
Die Beschäftigung an der Philipps-Universität Marburg gilt als Hauptbeschäftigung. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich alle Tätigkeiten, die nicht zu den dienstlichen Hauptaufgaben gehören. Darunter fallen beispielsweise Vortragstätigkeiten oder nichtselbständige Tätigkeiten.
Für jede Nebentätigkeit ist vor Aufnahme der Tätigkeit ein Antrag auf Genehmigung/Anzeige einer Nebentätigkeit zu stellen. Die Personalabteilung entscheidet anschließend über Ihren Antrag und kann diesen mit Auflagen konkretisieren.
Die Ablehnung oder Genehmigung richtet sich nach den gesetzlichen oder tarifrechtlichen Vorschriften, diese sind in der Anlage zum Nebentätigeitsantrag einzusehen.
Am Ende des Kalenderjahres oder bei Beendigung des Beschäftungs- oder Dienstverhältnisses ist gegenüber der Dienststelle offen zu legen, welche Einnahmen durch die Nebentätigkeit erzielt wurden (Nebentätigkeitsnachweis). Die Verwendung des Vordrucks ist verbindlich vorgeschrieben.
Hier finden Sie die wichtigsten Formulare zum
Thema Nebentätigkeiten:
- Antrag auf Genehmigung/Anzeige einer Nebentätigkeit (bitte am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken - bitte möglichst beidseitig bedrucken)
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- Anlage zum Antrag auf Genehmigung/Anzeige einer
Nebentätigkeit
- Anlage zum Antrag auf Genehmigung/Anzeige einer
Nebentätigkeit
- Nebentätigkeitsnachweis (bitte am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken)

