Dienstreisen – Genehmigung und Abrechnung
seit dem 01.01.2010 gibt es für hessische Bedienstete ein neues Reisekostenrecht. Wir möchten Sie daher über die wichtigsten Änderungen informieren und grundlegende Informationen für dienstlich veranlasste Reisen geben.
Um Ihnen die Verfahrensweise von der Planung bis zur Abrechnung näher zu bringen und dadurch die Arbeitsabläufe zu beschleunigen bitten wir Sie die nachfolgenden Seiten aufmerksam zu lesen. Wir möchten Sie schon jetzt darauf hinweisen, dass diese Seite in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird und gesetzliche Änderungen eingebaut werden.
Wichtig für Sie ist die rechtzeitige und vollständige Beantragung der Dienstreise. Dies sichert umfassende Ansprüche (z. B. Reisekostenerstattung, Unfallschutz usw.)
Für Beschäftigte, die mit der Beantragung und Abrechnung von Dienstreisen bereits vertraut sind, geht es hier direkt zu den Formularen:
Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise
Ansprechpartner in den FB, fachbereichsfreie Einrichtungen und ZV
Weitere Links
Verwaltungsvorschriften zum Hessischen Reisekostengesetz
Deutsche Bahn (bahn.corporate)
Sollten Sie bei der Beantragung der Genehmigung oder Abrechnug von Dienstreisen Hilfe benötigen, finden Sie hier wichtige Hinweise von der Planung bis zur Abrechnung:
2. Planung
3. Genehmigung
4. Abrechnung

