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Aufgaben und Struktur des HRZ

Der Begriff Hochschulrechenzentrum (HRZ) ist durch das alte Hessische Hochschulgesetz (HHG) von 1978 geprägt worden. In diesem Gesetz gab es einen eigenständigen § 28 Datenverarbeitung, der Aufgaben und Struktur von Hochschulrechenzentren festgelegt hat. Im neuen HHG vom 31.07.2000 sind derartige Festlegungen nicht mehr enthalten, ebensowenig wie für die Universitätsbibliothek. Es gibt lediglich den § 56 Informationsmanagement, der für beide zentrale technische Einrichtungen allgemeine Ziele definiert.

Rechenzentren sind in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entstanden, vgl. z.B. Geschichte des HRZ. Am Anfang gab es jeweils nur einen zentral betriebenen Universalrechner, der im wesentlichen zum "Rechnen" genutzt wurde, daher die Bezeichnung. In den 80ern hat dann der PC seinen Siegeszug angetreten, Rechnen ist durch Informationsverarbeitung abgelöst worden und zu den "zentralen Servern" im HRZ sind "dezentrale Systeme" in den Fachbereichen und Einrichtungen hinzugekommen, die alle untereinander zu vernetzen sind. Das HRZ hat sich damit in den 90ern zu einem Zentrum für Kommunikation und Informationsverarbeitung (ZKI) entwickelt, seine Bezeichnung aus Tradition aber bisher beibehalten.

Zuletzt aktualisiert: 29.11.2006 · Jutta Weisel

 
 
Hochschulrechenzentrum

Hochschulrechenzentrum, Hans-Meerwein-Straße, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-28282, Fax 06421/28-26994, E-Mail: helpdesk@hrz.uni-marburg.de

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