Politikwissenschaft (Bachelor of Arts)
Kurzbeschreibung
Der Studiengang Bachelor of Arts in
Politikwissenschaft vermittelt einen ersten berufsqualifizierenden
Abschluss. Die Ausbildung qualifiziert für Tätigkeiten in den
Berufsfeldern Politikberatung, Medien, Internationale Institutionen und
Organisationen, Wirtschaft, Wissenschaft und Politische Bildung.
Auf die vielfältigen beruflichen Anwendungsmöglichkeiten bereitet der
Studiengang durch eine breite politikwissenschaftliche
Grundlagenausbildung vor, welche der zunehmenden Komplexität
gesellschaftlicher Probleme gezielt Rechnung trägt: Individuelle
Schwerpunktsetzungen werden durch zusätzliche Wahlpflicht- und externe
Wahlfachmodule ermöglicht. Der Berufsfeldbezug des Studiums wird durch
die Integration eines Projektstudiums, eines Praktikums,
berufsfeldorientierender Veranstaltungen sowie die Vermittlung von
analytischen, sozialen und organisatorischen Schlüsselkompetenzen
untermauert.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Dr. Ingrid El Masry
Wilhelm-Röpke-Str. 6, Block G, Zi. 59
Tel: 06421/28 24384
Sprechstunde: Mo. und Di. 09:30 - 11.00 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail: elmasry@staff.uni-marburg.de
Beachten Sie bitte die aktuellen Informationen unter:
http://www.uni-marburg.de/fb03/politikwissenschaft/studium/beratung
Zulassungsbedingungen
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Vorbildungsnachweis gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 HHG |
Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife1 oder Fachhochschulreife oder Meisterprüfung oder ihr gleichgestellte berufliche Qualifikation |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Statt Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 genügen auch Englischkenntnisse in Verbindung mit Kenntnissen einer weiteren Fremdsprache jeweils auf dem Niveau B1 oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 in Verbindung mit dem Latinum oder dem Graecum. Sofern die geforderten Sprachkenntnisse bei der Bewerbung um den Studienplatz nicht nachgewiesen werden können, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich, dass die erforderlichen Sprachkenntnisse bis zum Ende des zweiten Fachsemesters nachgewiesen werden. |
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Aufnahmebeschränkung |
ja |
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Bewerbungszeitraum |
01. Juni bis 15. Juli Zulassung zum ersten Fachsemester nur zum Wintersemester / Bewerbungen für höhere Fachsemester auch zu einem Sommersemester vom 01. Dezember bis 15. Januar möglich |
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>>> zur Bewerbung (Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2012 ist bereits abgelaufen. Die Onlinebewerbung steht erst Anfang Juni 2012 für das Wintersemester 2012/13 wieder zur Verfügung.) |
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1 Über die Gültigkeit der Fachbindung für diesen
Studiengang entscheidet die Universität.

