Wichtiges in Kürze
Teilnahmeberechtigung
Das Angebot des Hochschulsportes steht Studierenden und Bediensteten der Philipps-Universität und anderen hessischer Hochschulen offen. Teilnahme von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur bei gesondert ausgewiesenen Veranstaltungen möglich wie z.B. bei Familienkursen. Mit besonderer Regelung und Wahrnehmung von Restplätze können auch Externe am Hochschulsport teilnehmen.Anmeldung
Zu den kostenpflichtigen Veranstaltungen ist eine Anmeldung notwendig. Hinweise entnehmen Sie bitte den folgenden Ausführungen zum Anmeldeverfahren.
HaftungEine weitergehende Schadenshaftung durch das Zentrum und seine Lehrbeauftragten ist ausgeschlossen. Ebenso erfolgt keine Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Privateigentum.
Kontrolle
Im Semester werden wir regelmäßig Kontrollen in unserer Sportstätten durchführen. Bitte bringen Sie zur Legitimation Ihren Studentenausweis oder Sportausweis für Bedienstete und Ihre Anmeldebestätigung mit.
Unfallmeldung
Unfälle sind innerhalb von drei Tagen unter Angabe der Sportart und -veranstaltung schriftlich an die Geschäftsstelle des ZfH zu melden. Entsprechende Formulare liegen bei den Hausmeistern aus. Weitere Auskünfte und Rückfragen erteilt das Studentenwerk Marburg, Erlenring 5, Tel.: 296-112.
Versicherung
Studierende sind über das Studentenwerk, bzw. die Unfallkasse Hessen unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt nur für alle offiziellen, d.h. unter Anleitung eines vom ZfH bestellten Übungsleiters stattfindenden Veranstaltungen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Wettkampfveranstaltungen (Mitteilung der Unfallkasse Hessen).
Unfallschutz der Bediensteten im Hochschulsport

