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Promotion am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Der Fachbereich 02 bietet wissenschaftlich interessierten und ambitionierten Persönlichkeiten mit überdurchschnittlichen Studienleistungen die Möglichkeit, den akademischen Grad eines Doktors / einer Doktorin der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.) zu erwerben.

Wege zur Promotion

Die Promotion gilt als Nachweis der Befähigung der vertieften wissenschaftlichen Arbeit, welche durch die Vorlagen einer selbstständig erstellten, wissenschaftlichen Arbeit (der „Dissertation“) erbracht wird. Ein Promotionsvorhaben am FB 02 lässt sich über drei Wege realisieren:

Die Erstellung der Dissertation im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in) an einer der  Professuren des Fachbereichs soll in der Regel drei Jahre dauern.

Bewerbung und Zulassung

Im ersten Schritt sollten Interessenten sich über ihre inhaltlichen Interessensgebiete klar werden. Anschließend erfolgt eine Kontaktaufnahme mit einer der passenden Professuren des Fachbereichs. Der Abschnitt „Forschung“ auf der Homepage des Fachbereichs gibt einen umfassenden Überblick über die Forschungsschwerpunkte der Professuren und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie deren wissenschaftlichen Output. Die Aufnahme als Doktorand(-in) erfolgt nach Erhalt einer Betreuungszusage durch mindestens eine/n regulären Professor/in des Fachbereichs.

Promotionsprogramm

In der Promotionsordnung von 2024 kann ein strukturiertes Promotionsprogramm zwischen Doktorandin oder Doktorand und Erstbetreuerin oder Erstbetreuer vereinbart werden.  In der Promotionsordnung von 2014 ist das 30 ECTS-Punkte umfassende Promotionsprogramm Bestandteil der Promotion am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Detaillierte Informationen zum Promotionsprogramm finden Sie hier.

Promotionsordnung

Die aktuelle (und alte) Fassung der Promotionsordnung sowie das Formular für die Betreuungsvereinbarung finden Sie hier.