15.04.2026 Aktueller Festschrift-Beitrag von Prof. Dr. J. Wertenbruch zu den Einberufungszuständigkeiten und Beschlussfassungen in der Einheits-GmbH & Co. KG
Johannes Wertenbruch, Einberufungszuständigen und Beschlussfassungen in der Einheits-GmbH & Co. KG, Festschrift für Jochem Reichert (2026) S. 1361 ff.
„Pas de deux“ ist beim Ballett und auch beim Dressur-Pferdesport trotz Verschmelzung zu einer künstlerischen Einheit ein „Schritt zu zweit“. Bei der Einheits-GmbH & Co. KG im Sinne der MoPeG-Regelung des § 170 Abs. 2 HGB verschmelzen zwei Gesellschaften, die Komplementär-GmbH als Kapitalgesellschaft und die KG als Personengesellschaft, zwar weitgehend zu einer Einheit, sie bleiben aber rechtlich selbständig. Dies führt insbesondere bei der Einberufung der beiden Gesellschafterversammlungen und den Beschlussfassungen zu komplexen Fragestellungen.
Mehr Informationen finden Sie hier (PDF).