11.11.2025 GmbHR-Aufsatz von Prof. Dr. Wertenbruch und Thormann zur interprofessionellen GmbH & Co. KG von Anwälten, Ärzten und Apothekern im Bereich des Arzt- und Arzneimittelrechts und Blog
Prof. Dr. Johannes Wertenbruch/Moritz Thormann: „Die interprofessionelle GmbH & Co. KG von Anwälten, Ärzten und Apothekern im Bereich des Arzt- und Arzneimittelrechts“, GmbHR 2025, 1177 ff. (online verfügbar über juris)
Das Bundesverfassungsgericht hat in der „Horn“-Entscheidung das auf die interprofessionelle Zusammenarbeit von Anwälten, Ärzten und Apothekern gerichtete anwaltsrechtliche Sozietätsverbot (§ 59a Abs. 1
BRAO a.F.) als Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG eingeordnet. Die BRAO-Reform lässt diese Zusammenarbeit jetzt ausdrücklich zu und öffnet für die Anwälte in Ausformung der MoPeG-Regelung des § 107 Abs.
1 S. 2 HGB auch die Rechtsform der GmbH & Co. KG. In Bezug auf die Ärzte und Apotheker ist die Rechtslage insoweit allerdings wegen bestehender Gesetzgebungsbefugnisse der Länder komplex.
Dazu gibt es auch den Wirtschaftsrecht-Blog der Fachzeitschriften AG, GmbHR, VersR, WM und ZIP von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch und Moritz Thormann mit dem Titel:
„Die interprofessionelle Anwälte, Ärzte und Apotheker GmbH & Co. KG auf dem Gebiet des Arzt- und Arzneimittelrechts – Zulässigkeit derzeit nur im Bundesland Berlin“
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