24.02.2026 Aktueller Wirtschaftsrecht-Blog von Prof. Dr. J. Wertenbruch zur Frage der vereinsrechtlichen Richtigkeit des Wahlergebnisses für Friedrich Merz auf dem CDU-Parteitag

Wirtschaftsrecht-Blog der Fachzeitschriften AG, GmbHR, VersR, WM und ZIP von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch mit dem Titel: „Wurden beim Wahlergebnis für Friedrich Merz (91,17 Prozent) auf dem CDU-Parteitag die Enthaltungen vereinsrechtlich korrekt ausgeklammert? - § 32 BGB a.F. und n.F.“

Auf dem CDU-Parteitag am 20.2.2026 wurde von der Versammlungsleitung eine Ja-Stimmen-Quote von 91,17 Prozent für den alten und neuen Parteivorsitzenden Friedrich Merz bekanntgegeben. Von den Delegierten wurden 878 Ja-Stimmen und 85 Nein-Stimmen abgegeben; 14 Delegierte enthielten sich der Stimme. Die CDU rechnete für die Feststellung des Abstimmungsergebnisses die Stimmenthaltungen heraus. Bei Berücksichtigung der Stimmenthaltungen ergibt sich für Friedrich Merz „nur“ eine Zustimmungsquote von 89,87 Prozent. Medienberichte betonen, dass die CDU in Bezug auf die Stimmenthaltungen anders vorgehe als andere Parteien (vgl. z.B. https//www.br.de oder https://www.tagesspiegel.de).

Der Blogbeitrag ist online abrufbar unter https//www.otto-schmidt.de.