18.03.2026 Anmerkung von Prof. Dr. J. Wertenbruch zur Entscheidung des OLG Schleswig vom 11.2.2026 zum einstweiligen Rechtsschutz des GmbH-Minderheitsgesellschafters bei Anteilseinziehung
Das Urteil des OLG Schleswig vom 11.2.2026 - 9 W 124/25 (GmbHR 2026, 312 m. Anm. Wertenbruch) betrifft den einstweiligen Rechtsschutz eines Minderheitsgesellschafters bei Einziehung des Geschäftsanteils nach § 34 GmbHG. Im Fall des OLG war der Geschäftsanteil der nur mit 0,57 Prozent am Stammkapital der verklagten GmbH beteiligten Klägerin durch Gesellschafterbeschluss unter Verweis auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 34 GmbHG eingezogen worden. Die parallel beantragte einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Einreichung einer neuen Gesellschafterliste konnte nicht mehr ergehen, weil die GmbH und ihr Geschäftsführer „schneller waren“, das heißt, es war bereits eine neue, die Klägerin durch Streichung nicht mehr auf-führende Gesellschafterliste beim Handelsregister eingereicht und in den Registerordner aufgenommen worden.
Dazu gibt es auch einen Wirtschaftsrecht-Blog der Fachzeitschriften AG, GmbHR, VersR, WM und ZIP von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch mit dem Titel: „OLG Schleswig zum einstweiligen Rechtsschutz des GmbH-Minderheitsgesellschafters bei Anteilseinziehung und prompter Änderung der Gesellschafterliste“. Der Blog ist abrufbar unter: https://www.otto-schmidt.de/blog/wirtschaftsrecht-blog/olg-schleswig-zum-einstweiligen-rechtsschutz-des-gmbh-minderheitsgesellschafters-bei-anteilseinziehung-und-prompter-anderung-der-gesellschafterliste-WRBLOG0002247.html.
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