28.05.2025 Bericht zur IRDi-Institutsjahrestagung 2025: „Digitalpolitik 2025-2029: Recht – Finanzen – Verbraucher“

Foto: Moritz Jetzen

Am 12. Mai 2025 fand die diesjährige IRDi-Institutsjahrestagung im Congresszentrum Marburg statt. Um möglichst vielen Interessenten die Teilnahme zu ermöglichen, gab es auch die Möglichkeit, sich virtuell an der Tagung zu beteiligen. Die Veranstaltung, die in das BMUV-Forschungsprojekt „Smart Contracts and Consumers (SmaCo)“ eingebunden war, widmete sich aktuellen Fragen der Digitalpolitik mit einem Fokus auf die Schnittstellen von Recht, Finanzen und Verbraucherschutz. 

Die Tagung begann mit einem Empfang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, der bei einem kleinen Imbiss und Kaffee Gelegenheit zu ersten Gesprächen bot. Prof. Dr. Florian Möslein eröffnete die Veranstaltung und gab einen Überblick über die Thematik des Tages.

Programmübersicht:

Den Auftakt der wissenschaftlichen Vorträge bildete Prof. Dr. Ulrich Segna von der EBS Law School, Wiesbaden, der in seinem Beitrag „Reform des Wertpapier- und Depotrechts: Wertrechte ante portas?“ auf die drängenden Fragen der Wertpapier- und Depotgesetzgebung einging. Hierbei wurden vor allem die Herausforderungen der Digitalisierung im Wertpapierhandel diskutiert.

Anschließend präsentierte Dr. Susanne Grohé von der Kanzlei Annerton in Frankfurt ein „Update zu PSD3/PSR“, den neuesten Entwicklungen im Bereich des Zahlungsverkehrs. Ihre Ausführungen boten einen detaillierten Überblick über die bevorstehenden regulatorischen Änderungen im Bereich der Zahlungsdiensterichtlinien und der Zahlungssystemverordnung der EU.

Im Rahmen einer lebhaften Diskussion, die die verschiedenen Perspektiven auf die Themen des Vormittags aufgriff, tauschten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Gedanken aus.

Nach einer kurzen Pause ging die Tagung mit dem Vortrag von Beatrice van Trill von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), fort. Sie beleuchtete die Frage, ob es angesichts der neuen Herausforderungen in der Finanzmarktregulierung ein „FinmadiG 2.0“ benötige. Dabei ging es um die aktuellen und zukünftigen regulatorischen Bedürfnisse der Finanzaufsicht im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung und innovative Finanzprodukte.

Nach der Mittagspause ging es in thematischer Hinsicht mit dem Verbraucherschutzrecht weiter. Prof. Dr. Christoph Busch von der Universität Osnabrück stellte Überlegungen zu einem „Verbraucherrecht für KI-Agenten“ an. Seine Ausführungen beschäftigten sich mit den rechtlichen Implikationen der Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Verbraucherrecht und dem daraus resultierenden Anpassungsbedarf. Ferner wurde auf regulatorische Notwendigkeiten eingegangen, um den Einsatz von KI-Agenten verbraucherfreundlich und verbraucherschützend zu gestalten.

Es folgte eine eingehende Analyse der EU-Regulierungsperspektiven zu „Smart Contracts“ von Prof. Dr. Sebastian Omlor. In seiner Präsentation befasste er sich mit der ersten EU-weiten Legaldefinition des sogenannten „intelligenten Vertrages“ im Sinne des Art. 2 Nr. 39 Data Act und verglich diese mit den Anforderungen an „intelligente Verträge“ bei Datenweitergabevereinbarungen gemäß Art. 36 Data Act. Im Mittelpunkt stand die Analyse der regulatorischen Einordnung sowie der Auswirkungen auf das Vertrags-, Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht.

Ein anschließender internationaler Blick auf das Thema wurde von Prof. Dr. Francesco Martines und Prof. Dr. Valentina Prudente von der Universität Messina (Italien) geworfen. Hierbei wurde unter anderem der Einfluss neuer Technologien auf Bewerbungsprozesse im öffentlichen Dienst untersucht.

Die Veranstaltung endete nach einer abschließenden Diskussionsrunde und einem Ausblick von den Tagungsleitern. Der intensive Austausch und die tiefgehenden Analysen zeigten deutlich, wie wichtig eine enge Verzahnung von Wissenschaft, Praxis und Regulierung in der Entwicklung der Digitalpolitik ist. Vor allem der Austausch mit Rechtswissenschaftlern aus verschiedenen Staaten eröffnet Einblicke in die rechtliche Regulierung anderer Länder und ermöglicht es, rechtlich relevante Themen aus neuen Perspektiven zu betrachten.

Die Tagung war ein voller Erfolg und bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wertvolle Einblicke in die aktuellen Herausforderungen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Digitalpolitik.