18.04.2024 Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin legt Abschlussbericht vor

Foto: BMG/Jan Pauls

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat am Montag, den 14.4.2024 in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, übergeben. 

Von unserem Fachbereich war Prof. Dr. Tobias Helms Mitglied der zweiten Arbeitsgruppe der Kommission, die sich mit der Legalisierung der Eizellspende und der Leihmutterschaft beschäftigt hat.

Die erste Arbeitsgruppe der Kommission befasste sich demgegenüber mit der Frage, inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch in Abkehr vom bisherigen Konzept des § 218 StGB außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln.

Zum Abschlussbericht:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kommissionsbericht-reproduktive-selbstbestimmung-pm-15-04-24.html