21.07.2026 NZG-Aufsatz von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch zur Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung der Personenhandelsgesellschaft nach § 119 IV HGB
Aktueller Aufsatz von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch zum Thema: „Die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung der Personenhandelsgesellschaft nach § 119 IV HGB“, NZG 2026, 915.
Nach § 109 IV HGB ist die Gesellschafterversammlung der OHG/KG, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden hat, beschlussfähig, wenn die anwesenden Gesellschafter oder ihre Vertreter ohne Rücksicht auf ihre Stimmberechtigung die für die Beschlussfassung erforderlichen Stimmen haben. Nach einer in der Literatur verbreiteten Auffassung soll diese MoPeG-Vorschrift unklar und missglückt sein. Umstritten ist insbesondere, ob für die Beschlussfähigkeit (Anwesenheitsquorum) auf die konkrete Beschlussmehrheit oder auf die generell in der Gesellschaft vorhandenen Stimmen abzustellen ist.
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